E-Sätze
„E-Sätze“ steht für Entsorgungsratschläge
Umweltschutz im Chemieunterricht bedeutet:
Besser als Entsorgung von Gefahrstoffen ist die Abfallvermeidung.
In jedem Fall sollte bereits vor dem Experiment die Frage nach der sachgerechten Beseitigung der Chemikalienreste geklärt werden. Zuviel entnommene Chemikalien wegen möglicher Verunreinigungen nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft in die Vorratsflaschen zurück! Reaktionslösungen und Chemikalienreste kommen nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft in die Ausgüsse, sonst grundsätzlich in eine der vier unter dem Abzug bereitstehenden Sammelgefäße G1 – G4:
- G1: flüssige organische Abfälle – halogenfrei (z. B. Aceton, Alkohole, Kohlenwasserstoffe)
- G2: organische Abfälle – halogenhaltig (z. B. chlorierte Kohlenwasserstoffe)
- G3: feste organische Abfälle
- G4: anorganische Abfälle (z. B. Säuren, Basen, Schwermetallsalze).
Weitere Informationen hierzu liefern uns die Entsorgungsratschläge (E-Sätze):
Entsorgungsratschläge – E-Sätze
E-Satz-Nr. | Entsorgungsratschläge – E-Sätze | Anzuwenden u. a. auf |
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E 1 | Verdünnen, in den Ausguss geben (nicht wassergefährdende Stoffe bzw. Stoffe mit WGK 1) | kleinste Portionen reizender, gesundheitsschädlicher oder brandfördernder Stoffe, soweit wasserlöslich |
E 2 | Neutralisieren, in den Ausguss geben | saure und basische Stoffe |
E 3 | In den Hausmüll geben, gegebenenfalls in PE-Beutel (Stäube) | Feststoffe, soweit nicht andere Ratschläge gegeben sind |
E 4 | Als Sulfid fällen | Schwermetallsalze |
E 5 | Mit Calcium-Ionen fällen, dann E1 oder E3 | lösliche Fluoride, Oxalate |
E 6 | Nicht in den Hausmüll geben | brandfördernde Stoffe; explosionsgefährliche Stoffe |
E 7 | Im Abzug entsorgen; wenn möglich verbrennen | absorbierbare oder brennbare gasförmige Stoffe |
E 8 | Der Sondermüllbeseitigung zuführen (Adresse zu erfragen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung)
Abfallschlüssel beachten (siehe unten). |
Laborabfälle |
E 9 | Unter größter Vorsicht in kleinsten Portionen reagieren lassen (z.B. offen im Freien verbrennen). | explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen |
E 10 | In gekennzeichneten Behältern sammeln:
dann E 8 |
organische Verbindungen:
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E 11 | Als Hydroxid fällen (pH 8), den Niederschlag zu E 8 | gelöste Schwermetallsalze |
E 12 | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (S-Satz S 29) | brennbare nicht wasserlösliche Stoffe, sehr giftige Stoffe |
E 13 | Aus der Lösung mit unedlerem Metall (z.B. Eisen) als Metall abscheiden (E 14, E 3) | z.B. chrom- oder kupferhaltige Lösungen |
E 14 | Recycling-geeignet (Redestillation oder einem Recyclingunternehmen zuführen) | z.B. Aceton, Quecksilber, Blei |
E 15 | Mit Wasser vorsichtig umsetzen, freiwerdende Gase verbrennen, absorbieren oder ins Freie ableiten | Carbide, Phosphide, Hydride in kleinsten Mengen |
E 16 | Entsprechend den Ratschlägen in Anhang 3 beseitigen |
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Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen
Die bei uns gesammelten Abfälle werden gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung dem Landkreis gemeldet. Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen sind im Anhang dieser Verordnung aufgelistet.
- Verordnung mit Abfallverzeichnis (278 KB).
Weblinks
- E-Sätze als Google-Suchbegriff
- E-Sätze in der Wikipedia
- E-Sätze hier in bs-wiki.de mit Google
- E-Sätze als Youtube-Video
- konkrete Entsorgungshinweise siehe Stoffliste zur Regel “Unterricht in Schulen mitgefährlichen Stoffen" (BG/GUV-SR 2004)
- Chemikalien an Schulen entsorgen: http://www.seilnacht.com/Chemie/entsorg.htm