Petition

Aus Wiki der BI Luene-Moorfeld
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Liebe MitstreiterInnen,

nach unseren von Erfolg gekrönten Einwände-Aktionen hat sich wohl jede(r) die Frage gestellt: „Was nun?“. Nicht nur der Vorstand ist einhellig der Meinung, dass von nun an stärker als bisher auf der politischen Ebene Druck entfaltet werden muss, wozu sicherlich auch die Unterschriftenlisten gehören.

Das Grundgesetz bietet aber noch eine andere Möglichkeit, Druck auf die PlanerInnen auszuüben, und zwar von der Seite des Bundestags her.

In Artikel 17 heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden … an die Volksvertretung zu wenden.“

In Bezug auf die A 39 ist der Niedersächsische Landtag und leider nicht der Bundestag zuständig, da die A 39 im Planfeststellungsverfahren in den Zuständigkeitsbereich der Landesbehörden fällt und somit auch das jeweilige Landesparlament zuständig ist. Schade, der Kreis hätte sich geschlossen (Bundesverkehrswegeplan), aber es kann auch nicht schaden, von dieser Seite Druck zu machen und auch in Hannover zu zeigen, welcher Widerstand herrscht.

Ihr braucht keine Angst vor dem Wort „Petition“ zu haben. Sie ist mit keinen Gebühren verbunden und funktioniert im Prinzip wie bei den Einwänden, nur dass der/die AdressatIn ein(e) andere(r) ist. Sie ist sogar im Online-Verfahren möglich. Für diejenigen, welche gerne für sich die Möglichkeiten nutzen möchten, mehr politischen Druck zu entfalten, habe ich einige kurze Informationen zusammengestellt und ein je nach persönlichem Geschmack veränderbares Muster (Download Petition.doc) entworfen. Es wäre nett, wenn Ihr uns mitteilt, ob Ihr eine Petition eingereicht habt, damit wir mit den Zahlen arbeiten können. Der Vorstand wird in Zusammenarbeit mit der Raumordnungsgruppe eine Petition für die Bürgerinitiative entwerfen. Das soll Euch aber nicht davon abhalten, denn je mehr desto besser!!!! Je nach Resonanz kann man natürlich überlegen, z. B. auf dem Flohmarkt im Kleingärtnerverein auch eine Petitionsaktion durchzuführen.

Viele Grüße

Stefan Becker

P. S. Bei Rückfragen könnt Ihr Euch direkt an mich wenden: stefan-lueneburg@arcor.de

Wie sieht nun eine Petition aus, und was muss sie beinhalten? Die Petition muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen:

Postweg

Die Petition kann mit ganz normaler Post:

An den Präsidenten des
Niedersächsischen Landtages
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

eingereicht werden. Aus formellen Gründen muss sie Namen, Vorname die genaue Adresse der/des Absenderin/Absenders enthalten und handschriftlich unterschrieben sein. Ansonsten ist sie aber formlos.

Hier noch der Link zu der Startseite des Petitionsausschusses des Niedersächsichen Landtages:

Inhalt einer Petition

Der Inhalt einer Petition ist genau so wie der bei einer Eingabe frei wählbar. Auf jeden Fall muss aber aus ihr hervorgehen, gegen welche Maßnahme (hier Vorstellung der Vorzugsvariante Teilabschnitt 502 sowie Varianten Teilabschnitte 503 und 504 sowie diesen zugrunde liegenden Untersuchungen) sich die Petition richtet, und was mit der Petition erreicht werden soll (etwa ein sich mehr am Menschen orientierender Trassenverlauf oder der Verzicht auf die A 39). Einwände und Petitionen sind also vom Aufbau her durchaus miteinander vergleichbar, auch wenn sie unterschiedliche juristische Bedeutungen haben. Da es sich beim Bundestag um das gesetzgebende Organ handelt und es eine Aufgabe des Petitionsausschusses ist zu überprüfen, ob bestehende gesetzliche Regelungen wie z. B. der Bundesverkehrswegeplan nicht einer Änderung bedürfen, empfiehlt es sich, ein wenig mehr auf der juristischen Ebene zu fahren (Nicht-Beachtung von EU-Richtlinien zum Lärmschutz; Verletzung von Grundrechten wie z. B. Eigentumsrecht etc.). Die juristische Argumentation muss natürlich auch mit Inhalt gefüllt werden (z. B. Wertverlust der eigenen Immobilie). Aber keine Angst - eine Petition wird nicht daran scheitern, dass sie juristisch nicht ganz einwandfrei geschrieben ist.