Bußgelder: Unterschied zwischen den Versionen

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((!))            "Eine Präsentation über " Bußgelder"
 
((!))            "Eine Präsentation über " Bußgelder"
  
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Neue Bußgelder gegen Hauptunfallsachen ab den 01. Februar´2009
  
'''''Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
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'''<u><span style="color: fuchsia">Das zu schnelle Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften (es gilt auch für 30 km-Zonen !)</span></u>'''
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
 
Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.
 
  
'''<u><span style="color: fuchsia">innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)</span></u>'''
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1. bis 10 km/h  15,- EUR
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2. 11-15 km/h  25,- EUR
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3. 16-20 km/h  35,- EUR
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4. 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
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5. 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
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6. 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
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7. 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
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8. 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
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9. 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
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10.über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  
bis 10 km/h  15,- EUR
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'''<u><span style="color: fuchsia">Das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)</span></u>'''
11-15 km/h  25,- EUR
 
16-20 km/h 35,- EUR
 
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
 
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
 
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
 
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 
  
'''<u><span style="color: fuchsia">außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)</span></u>'''
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Es gibt bis 10 km/h  10,- EUR ,
 
 
bis 10 km/h  10,- EUR  
 
 
11-15 km/h  20,- EUR  
 
11-15 km/h  20,- EUR  
 
16-20 km/h  30,- EUR  
 
16-20 km/h  30,- EUR  
 
 
 
 
 
21-25 km/h  70,- EUR, 1 Punkt  
 
21-25 km/h  70,- EUR, 1 Punkt  
 
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte  
 
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte  
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'''<u><span style="color: fuchsia">Abstand:</span></u>'''  
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'''<u><span style="color: fuchsia">Abstand halten :</span></u>'''  
  
 
   
 
   
 
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Wer den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zahlt 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR und bei Sachbeschädigung des Fahrzeuges oder anderen Gegenständen zahlt 35,- EUR.
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
 
 
 
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
 
 
 
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR  
 
  
 
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h  
 
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h  
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 1 Punkt  
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85 kh/h zahlt man 75,- EUR, 1 Punkt,
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte  
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90 km/100,- EUR und 2 Punkte  
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte  
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95 km/h 160,- EUR und 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)  
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)  
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130 km/h 240,- EURund  4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte  
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160 km/h 320,- EUR und  4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
(bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
 
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte
 
(bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
 
 
 
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
 
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte
 
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte
 
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
 
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
 
 
 
  
 
'''<u><span style="color: fuchsia">Überholen:</span></u>'''  
 
'''<u><span style="color: fuchsia">Überholen:</span></u>'''  
 
 
  
 
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  40,- EUR, 1 Punkt  
 
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  40,- EUR, 1 Punkt  
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Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
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Wenn der Fahrer nicht in einer schnelleren Geschwindigkeit überholt , wie der Überholende fährt zahlt man 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR.
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
 
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  10,- EUR
 
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  20,- EUR
 
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR  
 
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt  10,- EUR
 
 
 
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  50,- EUR, 3 Punkte
 
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  50,- EUR, 3 Punkte
 
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt  75,- EUR, 4 Punkte
 
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
 
  
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Wer beim überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehält zahlt 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR.
 +
Wer nach dem überholen beim Einordnen eines Überholten Fahrzeuges behindert zahlt 20,- EUR
  
 +
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt muss mit einer Geldstrafe in höhe von  50,- EUR rechnen und bekommt 3 Punkte.
  
'''<u><span style="color: fuchsia">Halten und Parken:</span></u>'''
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Wer das "Überholverbot"-Verkehrszeichen missachtet, Fahrstreifenbegrenzung überquert/überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt muss eine Geldstrafe in höhe von 75,- EUR zahlen und bekommt 4 Punkte.
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Wenn  Gefährdung oder Sachbeschädigung vorhanden ist werden es  125,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  
  
Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
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'''<u><span style="color: fuchsia">Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):</span></u>'''
 
 
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
 
 
 
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
 
 
 
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
 
  
... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR  
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Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt,
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innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, zahlt 90,- EUR und 3 Punkte,
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mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und
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mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
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Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten zahlt 70,- EUR und bekommt 3 Punkte,  
 
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wer den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,-EUR 3 Punkte und den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  35,- EUR
 
 
 
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt  20,- EUR
 
 
 
Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
 
 
 
 
 
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
 
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt  5,- EUR
 
bis 30 Minuten  5,- EUR
 
bis zu einer Stunde  10,- EUR
 
bis zu zwei Stunden  15,- EUR
 
bis zu drei Stunden  20,- EUR
 
länger als drei Stunden  25,- EUR
 
 
   
 
   
 
 
'''<u><span style="color: fuchsia">Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):</span></u>'''
 
 
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
 
 
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil)  90,- EUR; 3 Punkte
 
mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
 
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
 
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
 
 
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten  70,- EUR; 3 Punkte
 
 
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet  60,- EUR; 3 Punkte
 
 
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
 
 
behindert  60,- EUR; 3 Punkte  
 
behindert  60,- EUR; 3 Punkte  
 
gefährdet  75,- EUR; 3 Punkte
 
gefährdet  75,- EUR; 3 Punkte
 
<u>'''Bußgelder im Vergleich'''</u>
 
                Deutschland alt/neu    Frankreich    Italien    Norwegen
 
Alkohol              250 /500            ab 750      ab 260      ab 630
 
Fahren bei Rot        50 / ab 90          ab 90      ab 140      ab 640
 
Überhol-Verstoß      ab 30 / ab 100      ab 90        ab 70      ab 640
 
21 km/h zu schnell  ab 40 / ab 70        ab 90        ab 140    ab 400
 
Angaben in Euro
 

Version vom 2. Mai 2009, 08:57 Uhr

((!)) "Eine Präsentation über " Bußgelder"

Neue Bußgelder gegen Hauptunfallsachen ab den 01. Februar´2009

Das zu schnelle Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften (es gilt auch für 30 km-Zonen !)

1. bis 10 km/h 15,- EUR 2. 11-15 km/h 25,- EUR 3. 16-20 km/h 35,- EUR 4. 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt 5. 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte 6. 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 7. 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 8. 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 9. 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 10.über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

Es gibt bis 10 km/h 10,- EUR , 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Abstand halten :


Wer den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zahlt 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR und bei Sachbeschädigung des Fahrzeuges oder anderen Gegenständen zahlt 35,- EUR.

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h 85 kh/h zahlt man 75,- EUR, 1 Punkt, 90 km/h 100,- EUR und 2 Punkte 95 km/h 160,- EUR und 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot) 130 km/h 240,- EURund 4 Punkte + 2 Monate Fahrverbot 160 km/h 320,- EUR und 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Überholen:

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


Wenn der Fahrer nicht in einer schnelleren Geschwindigkeit überholt , wie der Überholende fährt zahlt man 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR.

Wer beim überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehält zahlt 30,- EUR und bei Sachbeschädigung 35,- EUR. Wer nach dem überholen beim Einordnen eines Überholten Fahrzeuges behindert zahlt 20,- EUR

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt muss mit einer Geldstrafe in höhe von 50,- EUR rechnen und bekommt 3 Punkte.

Wer das "Überholverbot"-Verkehrszeichen missachtet, Fahrstreifenbegrenzung überquert/überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt muss eine Geldstrafe in höhe von 75,- EUR zahlen und bekommt 4 Punkte. Wenn Gefährdung oder Sachbeschädigung vorhanden ist werden es 125,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.


Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt, innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, zahlt 90,- EUR und 3 Punkte, mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten zahlt 70,- EUR und bekommt 3 Punkte, wer den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,-EUR 3 Punkte und den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen

behindert 60,- EUR; 3 Punkte gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte