Presseberichte Juli 2019

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12. Juli 2019

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Landeszeitung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss in Abschnitt 7

„Ein weiterer Zeitverlust“

Im Gegensatz zu den Gegnern der Autobahn 39 sind Stadt- und Kreisspitze sowie die Industrie- und Handelskammer alles andere als begeistert vom BVG-Urteil

lz Lüneburg/Leipzig -
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Der Bau der Autobahn 39 verzögert sich. Der Grund: Mit seinem gestrigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Straßenplaner beauftragt, einzelne Mängel in den Planungen zu beheben. Geklagt hatte unter anderem der BUND. Reaktionen auf das Urteil:

IHK: Entscheidung ist ein Rückschlag

„Die Entscheidung ist ein Rückschlag und bedeutet weiteren Zeitverlust. Die Zukunftsachse für unsere Region wird also später kommen – aber sie wird kommen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat klar herausgestellt, dass die Mängel in der bisherigen Planung behoben werden können“, sagt IHKHauptgeschäftsführer Michael Zeinert. Positiv sei auch, dass die Klage der Gemeinde Jembke gegen den Bau einer Tank- und Rastanlage ohne Erfolg blieb: „Wir brauchen entlang der A 39 Raum für Lkw, damit die Fahrer ihre Ruhezeiten einhalten können.“ Zeinert weiter: „Das Land muss nun umgehend das Urteil analysieren, seine Planungen überarbeiten und alle Abschnitte mit dem gleichen hohen Tempo vorantreiben. Die Region braucht diese Autobahn, um Investitionen anzulocken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.“

A 39-Gegner erwartenweitere „K.o.-Probleme“

Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) fühlt sich im Widerstand gegen die geplante A 39 bestätigt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für den südlichsten Plan-Abschnitt einer A 39 wegen Planungsmängeln für fehlerhaft erklärt hat. „Alle vorherigen Bau-Ankündigungen der A 39-Lobbyisten haben sich – wie schon zuvor im nördlichsten A 39-Abschnitt – als inhaltsleere Stimmungsmache erwiesen“, sagt LBU-Sprecher Eckehard Niemann aus Bienenbüttel. Die erneute Verzögerung des „volkswirtschaftlich unsinnigen Nonsens-Projekts“ würden die A 39-Gegner seinen Worten zufolge konstruktiv nutzen, um möglichst bald das gesamte A 39-Vorhaben zu beenden. „In den nächsten Planungsabschnitten sind weitere naturschutzund eigentumsrechtliche K.o.-Proble- me zu erwarten“, glaubt Niemann. „In Zeiten der drohenden Klima-Katastrophe ein solches landschafts- und landwirtschaftszerstörerisches Projekt für immer noch mehr Straßenverkehr und Staus weiter zu verfolgen, ist unverantwortlich und wird recht bald keine politische Unterstützung mehr haben.“ Statt der A 39 mit ihrem längst negativen Nutzen-Kosten-Verhältnis seien Verkehrsvermeidung sowie der Ausbau von Alternativen bei Schiene, ÖPNV und Bundesstraßen angesagt.

Landrat ist vom Urteil enttäuscht

„Zunächst einmal bin ich von dem Urteil enttäuscht“, sagt Lüneburgs Landrat Manfred Nahrstedt (SPD), „habe ich doch seit über einem Jahrzehnt den notwendigen Lückenschluss der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg unterstützt. Gutachter haben deutlich gemacht, dass sich das Bauprojekt positiv auf Wirtschaft, Wohnsituation und Lebensqualität hier bei uns in der Region auswirken wird. Leider ist der angegriffene Planfeststellungsbeschluss nicht frei von Rechtsfehlern. Diese gilt es nun in einem ergänzenden Verfahren schnellstmöglich zu beheben.“

Oberbürgermeister setzt auf zügige Nacharbeiten

„Für uns ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ärgerlich, denn die Notwendigkeit der A 39 betrachten wir als unstrittig. Mit dem Urteil geht also der Auftrag an die Landesbehörden, an dieser Stelle nachzuarbeiten, damit das Vorhaben zügig umgesetzt werden kann“, fordert Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge.



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