Luftverunreinigungen

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"Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen."
[§2 Raumordnungsgesetz]
Was ist Feinstaub und wie beeinträchtigt Feinstaub die menschliche Gesundheit?
Die 2008 vom Bundesumweltministerium veröffentlichte Broschüre gibt Antworten, die wir an dieser Stelle zitieren.
[Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Handeln gegen Feinstaub, Juli 2008]

Feinstaub

Schädlich für unsere Gesundheit

Von allen Schadstoffen in der Atemluft belastet der Feinstaub unsere Gesundheit zurzeit am meisten. Darüber sind sich alle Experten einig. Die gemessenen Feinstaubkonzentrationen überschreiten trotz der bereits erzielten Minderungserfolge immer noch deutlich die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Schwellenwerte und die Grenzwerte der Europäischen Union.

Feinstaub kann das Herz-Kreislaufsystem und die Atemwege schädigen. Er steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Nach Untersuchungen der WHO wird durch Feinstäube die durchschnittliche Lebenserwartung in der Europäischen Union im Mittel um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate verkürzt. Die weitere Reduzierung dieser Belastung muss deshalb ein Schwerpunkt der Umweltpolitik sein.

Kleine Partikel - Große Wirkung

Als „Staub“ oder auch „Partikel“ werden – unabhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung und Größe – alle festen oder flüssigen Schwebstoffe bezeichnet, die in der uns umgebenden Luft enthalten sind. Für die menschliche Gesundheit sind die feinen Staubteilchen mit einem Durchmesser unter 10 Mikrometer (10 μm) von besonderer Bedeutung. Je kleiner die Feinstäube sind, umso größer ist ihre Fähigkeit, tief in die Atemwege einzudringen.

In Anlehnung an den amerikanischen Begriff für Feinstaub Particulate Matter (PM) wird Feinstaub mit einem Durchmesser unter 10 μm auch als "PM10" bezeichnet.

Rechtlicher Rahmen

Der maximal erlaubte Feinstaubgehalt in der Luft sowie die Verpflichtung zur Durchführung von Minderungsmaßnahmen im Falle einer Grenzwertüberschreitung werden EU-weit durch so genannte Luftqualitätsrichtlinien festgelegt. Die Feinstaubgrenzwerte sind seit 2005 einzuhalten. Mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. BImSchV) wurden die Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Zurzeit gilt ein PM10-Jahresgrenzwert von 40 μg/m³ und ein PM10-Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ mit 35 zugelassenen Überschreitungen pro Jahr. In der neuen Luftqualitätsrichtlinie, die am 11. Juni 2008 in Kraft getreten ist, werden die geltenden Feinstaubgrenzwerte bestätigt und darüber hinaus zusätzliche Luftqualitätsstandards für die noch kleineren PM2.5-Feinstäube festgelegt, die ab 2010 schrittweise in Kraft gesetzt werden.

Aktuelles zum EU-Recht

Franz Alt:

Aktuelle Belastungssituation

Die seit 2005 geltenden Feinstaubgrenzwerte können in Deutschland noch nicht überall eingehalten werden. So wurden im Jahre 2006 die PM10-Tagesmittelwerte an etwa 100 und im Jahre 2007 noch an 34 der insgesamt 415 Messstationen überschritten.

Feinstaub & A 39

Zur Feinstaub-Problematik nimmt die Planungsbehörde auf der Basis der von ihnen durchgeführten Modellrechnungen wie folgt Stellung:

Die Berechnungen ... haben ... in geringem Umfang Konflikte der Variante GP 2-5/1 und GP 2-5/2 mit den geltenden Grenzwerten der 22. BImSchV ermittelt.

Die Vorbelastung mit Feinstaub liegt derzeit bei ca. 20 μg/m³ im Jahresmittel. Mit Variante GP 2-5/2 erhöht sich die Belastung an der autobahnnächsten Bebauung von Moorfeld im Jahr 2015 auf bis zu 31 μg/m³ im Jahresmittel und nähert sich somit dem Grenzwert von 40 μg/m³ nach 22. BImSchV. Bei Variante GP 2-5/1 wurden bis zu 30 μg/m³ im Jahresmittel an der autobahnnächsten Bebauung im Südwesten von Moorfeld ermittelt. Es sind jedoch keine Gebäude von Überschreitungen des Jahresmittel-Grenzwertes betroffen. Eine Überschreitung des Kurzzeitgrenzwertes von 50 μg/m³ als Tagesmittelwert für PM10-Konzentrationen an mehr als 35 Tagen im Jahr ist nach derzeitigen konservativen Berechnungen jedoch bei beiden Varianten nicht auszuschließen.

Stickoxide

Stickoxide, kurz: NOx, umgangssprachlich auch nitrose Gase ist eine Sammelbezeichnung für chem. Verbindungen aus Stickstoff und Sauerstoff, z.B. Distickstoffmonooxid, Lachgas, N2O.

Stickoxide und Straßenverkehr

Aufgrund steigender Fahrleistungen und zunehmender Anteile des Lkw-Verkehrs konnte der Anstieg der NOx-Emissionen im Straßenverkehr bisher nicht gestoppt werden.

Stickoxide entstehen bei der motorischen Verbrennung als unerwünschtes, jedoch unvermeidliches Nebenprodukt aus den in der Luft enthaltenen Gasen Stickstoff und Sauerstoff. Der NOx-Anteil im Abgas steigt mit zunehmenden Druck und Verbrennungstemperaturen. Um den den Kraftstoffverbrauch niedrig zu halten, arbeitet man jedoch mit höheren Verdichtungen und höheren Verbrennungstemperaturen im Motor, so dass eine Verringerung des Kraftstoffverbrauches durch hochverdichtete Motoren eine höhere NOx-Emission zur Folge hat.

Einen Ausweg aus dem Zielkonflikt zwischen niedrigem Kraftstoffverbrauch und niedrigen NOx-Emissionen bietet beim Ottomotor die Nachbehandlung des Abgases mit einem Katalysator, bei Diesel-Fahrzeugen vor allem die Abgasrückführung.

Stickoxide in der Atmosphäre

Die NOx-Emissionen sind besonders problematisch, weil aus ihnen unter Einwirkung von Sonnenlicht Ozon entsteht, Hauptbestandteil des Sommersmogs.

Stickoxide und A39

Für die Stickoxide liegt die Vorbelastung derzeit ebenfalls bei ca. 20 μg/m³ im Jahresmittel. Auch hier ergibt sich durch die Variante GP 2-5/2 ein Anstieg der Belastung, so dass sich für einige autobahnnahe Gebäude eine Belastung knapp unterhalb des Grenzwertes von 40 μg/m³ ergibt. An einem Gebäude ist mit bis zu 42 μg/m³ im Jahresmittel eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes im Jahre 2015 möglich.