Flammpunkt

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Der Temperaturpunkt, bei dem gerade ausreichende Dämpfe zur kurzen Entflammung gebildet werden, nennen wir Flammpunkt.

Befindet sich eine brennbare Flüssigkeit unter dem Flammpunkt, so ist kein Brennen möglich.


Der FP. unterscheidet sich vom Brennpunkt, der höher liegt u. bei dem die Dämpfe nach der Entflammung von selbst weiterbrennen u. von der Zündtemperatur, bei der die Entzündung ohne Fremdzündung (Selbstentzündung) eintritt.

Weil beim Erreichen des Flammpunktes das "erste Aufflammen" einer brennbaren Flüssigkeit möglich ist, bedient sich auch die "Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande" (VbF) des Flammpunkts als Merkmal für die Gefahr. Er gibt nämlich Auskunft, ob wir es mit einem mehr oder weniger gefährlichen Produkt zu tun haben.

Nach der VbF gab es 2 verschiedene Gefahrklassen:

  • Gefahrklasse A (nicht wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten):
    • Gefahrklasse AI: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C (z. B. Benzin)
    • Gefahrklasse AII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21°C und 55°C (z. B. Petroleum)
    • Gefahrklasse AIII: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55°C und 100°C (z. B. Dieselkraftstoff)
  • Gefahrklasse B:
    • Bei 15°C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C (z. B. Ethanol)


Flammpunkt unter 21°C

Flüssigkeiten oder deren brennbaren flüssige Bestandteile, die sich bei 15°C in Wasser in beliebigem Verhältnis lösen.

Wichtig zu wissen: die Zündtemperatur, bei der Selbstentzündung erfolgt. Nachstehend einige Kennzahlen:

Stoff Flammpunkt Zündtemperatur
Aceton -19 540
Äther -20 170
Alkohol 12 425
Benzin -20 240
Dieselöl 55 220
Essigsäure 40 458
Heizöl 55 220
Petroleum 40 300
Schmieröl 125 -
Terpentinöl 35 220