Edelstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Edelstahl (nach DIN EN 10020) ist eine Bezeichnung für legierte oder unlegierte Stähle, deren Schwefel- und Phosphorgehalt (sog. Eisenbegleiter) 0,035 % nicht übersteigt. Häufig sind danach weitere Wärmebehandlungen (z. B. Vergüten) vorgesehen.
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Die alleinige Begriffsdefinition, ein [[Stahl#Edelst.C3.A4hle|Edelstahl]] sei ein „chemisch besonders reiner“ oder „nicht rostender“ [[Stahl]] ist ungenau bzw. falsch. Ein [[Stahl#Edelst.C3.A4hle|Edelstahl]] muss nicht zwangsläufig den Anforderungen eines nicht rostenden [[Stahl]]s entsprechen. Trotzdem werden im Alltag häufig nur rostfreie Stähle als Edelstähle bezeichnet. Ebenso muss ein rostfreier Stahl nicht unbedingt auch ein Edelstahl sein.
  
 
Zu den Edelstählen zählen zum Beispiel hochreine Stähle, bei denen durch einen besonderen Herstellungsprozess Bestandteile wie [[Aluminium]] und [[Silizium]] aus der Schmelze ausgeschieden werden, oder zum Beispiel auch hochlegierte Werkzeugstähle, die für eine spätere Wärmebehandlung vorgesehen sind.
 
Zu den Edelstählen zählen zum Beispiel hochreine Stähle, bei denen durch einen besonderen Herstellungsprozess Bestandteile wie [[Aluminium]] und [[Silizium]] aus der Schmelze ausgeschieden werden, oder zum Beispiel auch hochlegierte Werkzeugstähle, die für eine spätere Wärmebehandlung vorgesehen sind.
  
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Unlegierte Edelstähle sind Stahlsorten, die gegenüber Qualitätsstählen einen höheren '''Reinheitsgrad''', insbesondere bezüglich der nichtmetallischen Einschlüsse, aufweisen. Zu den Edelstählen zählen die im Folgenden aufgeführten unlegierten Stähle:
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* Stähle mit Anforderungen an die Kerbschlagarbeit im vergüteten Zustand.
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* Stähle mit Anforderungen an die Einhärtungstiefe oder Oberflächenhärte im gehärteten und ggf. angelassenen Zustand.
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* Stähle mit besonderen Anforderungen an besonders niedrige Gehalte an nichtmetallische Einschlüsse.
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* Stähle mit einem vorgeschriebenen Höchstgehalt an [[Phosphor]] und [[Schwefel]] von < 0,02% in der Schmelze und 0,025% am Stück.
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* Stähle mit Mindestwerten von über 27 J beim Kerbschlagbiegeversuch an ISO-V-Längsproben bei -50°C.
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* Kernreaktorstähle mit gleichzeitiger Begrenzung der Gehalte an [[Kupfer]], [[Cobalt]] und [[Vanadium]] auf folgende für die Stückanalyse geltende Werte: [[Cu]] < 0,10%, [[Co]] < 0,05%, [[V]] < 0,05%
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* Stähle mit einem vorgeschriebenen Mindestwert der elektrischen Leitfähigkeit größer als 9 m/Ωmm<sup>2</sup>.
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* Spannbetonstähle
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* [[Media:1.4301 de.pdf|Werkstoffdatenblatt des Edelstahls 1.4301]]
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[[Kategorie:Werkstofftechnik]]
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[[Kategorie:Lerngebiet 12.7: Werkstoffe auswählen und prüfen]]

Aktuelle Version vom 10. November 2017, 09:49 Uhr

Edelstahl
vernetzte Artikel
Stahl Metalle

Edelstahl (nach DIN EN 10020) ist eine Bezeichnung für legierte oder unlegierte Stähle, deren Schwefel- und Phosphorgehalt (sog. Eisenbegleiter) 0,035 % nicht übersteigt. Häufig sind danach weitere Wärmebehandlungen (z. B. Vergüten) vorgesehen.

Die alleinige Begriffsdefinition, ein Edelstahl sei ein „chemisch besonders reiner“ oder „nicht rostender“ Stahl ist ungenau bzw. falsch. Ein Edelstahl muss nicht zwangsläufig den Anforderungen eines nicht rostenden Stahls entsprechen. Trotzdem werden im Alltag häufig nur rostfreie Stähle als Edelstähle bezeichnet. Ebenso muss ein rostfreier Stahl nicht unbedingt auch ein Edelstahl sein.

Zu den Edelstählen zählen zum Beispiel hochreine Stähle, bei denen durch einen besonderen Herstellungsprozess Bestandteile wie Aluminium und Silizium aus der Schmelze ausgeschieden werden, oder zum Beispiel auch hochlegierte Werkzeugstähle, die für eine spätere Wärmebehandlung vorgesehen sind.

Edelstähle unterscheiden sich von Qualitätsstählen durch:

  • sorgfältigere Herstellung
  • höheren Reinheitsgrad
  • verbesserte Desoxidation
  • genauere Zusammensetzung
  • verbesserte Härtbarkeit

Unlegierte Edelstähle sind Stahlsorten, die gegenüber Qualitätsstählen einen höheren Reinheitsgrad, insbesondere bezüglich der nichtmetallischen Einschlüsse, aufweisen. Zu den Edelstählen zählen die im Folgenden aufgeführten unlegierten Stähle:

  • Stähle mit Anforderungen an die Kerbschlagarbeit im vergüteten Zustand.
  • Stähle mit Anforderungen an die Einhärtungstiefe oder Oberflächenhärte im gehärteten und ggf. angelassenen Zustand.
  • Stähle mit besonderen Anforderungen an besonders niedrige Gehalte an nichtmetallische Einschlüsse.
  • Stähle mit einem vorgeschriebenen Höchstgehalt an Phosphor und Schwefel von < 0,02% in der Schmelze und 0,025% am Stück.
  • Stähle mit Mindestwerten von über 27 J beim Kerbschlagbiegeversuch an ISO-V-Längsproben bei -50°C.
  • Kernreaktorstähle mit gleichzeitiger Begrenzung der Gehalte an Kupfer, Cobalt und Vanadium auf folgende für die Stückanalyse geltende Werte: Cu < 0,10%, Co < 0,05%, V < 0,05%
  • Stähle mit einem vorgeschriebenen Mindestwert der elektrischen Leitfähigkeit größer als 9 m/Ωmm2.
  • Spannbetonstähle

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