Arbeitsschutz

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--U4 - Patrick S.

Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Der Betrieb von Maschinen und der Umgang mit technischen Systemen sowie mit Werk- und Hilfsstoffen birgt stets Gefahren in sich.

Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen entstehen durch:

  • mangelhafte Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen, z. B. durch Nichtverwendung geeigneter Arbeitsmittel, wie Tragen einer Schutzbrille beim Schweißen der Schleifen!
  • unzuträgliche chemische und physikalische Einwirkungen, z. B. durch Kraftstoffdämpfe, Säuredämpfe, Feinstäube beim Schleifen und Lärm.
  • übermäßiger körperlicher Belastung , z. B. durch schweres Heben .


Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes [ArbSchG] und der Betriebssicherheitsverordnung [BetrSichV] ist der Arbeitsgeber verpflichtet, die Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.


!!!! Durch unfallverhütende Maßnahmen in Arbeitsbereich werden sowohl der Mensch als auch Einrichtungen, Gebäude und die Umwelt der Schaden bewahrt!!!!


Bei mehr als 10 Beschäftigten muss der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragten eine Dokumentation führen. Inhalte der Dokumentationen sind:

Die Dokumentation ist vom Verantwortlichen zu unterschreiben. Für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes [ArbSchG] sind die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter zuständig.

Zur Förderung der Arbeitssicherheit und damit zur Verminderung des Unfallrisikos gibt es für jeden Berufszweig verbindliche Unfallverhütungsvorschriften [UVV]. Sie werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften erlassen. Die Berufsgenossenschaft Metall ist z. B. für Kfz-Reparaturenbetriebe verantwortlich. Die Unfallhütungsvorschriften müssen in jedem Betrieb gut erkennbar sein und leicht zugänglich ausgelegt oder aufgehängt sein.

Jeder betriebsangehörige ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften genau einzuhalten !

Durch Sicherheitswidriges Verhalten können schwere oder gar tödliche Verletzungen entstehen, Krankheiten ausgelöst, sowie hohe Sach- und Umweltschäden verursacht werden.

Sicherheitszeichen

Sie sollen die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen. Es werden dazu genormte Gebots-, Verbots-, Warn-, und Rettungszeichen verwendet.

Gebotszeichen , sind rund in den Farben blau und weiß zu erkennen. Sie zeigen gebotene Schutzmaßnahmen die zwingend erforderlich sind an.

katal_6.jpg

Verbotszeichen

Diese Schilder erkennt man dadurch, dass die Umrundung ROT und das freie WEISS ist. Die Zeichen sind IMMER SCHWARZ. Der Roten-Querbalken kennzeichnet, das die Handlung die auf dem Schild dargestellt ist, Verboten ist ! verbotszeichen.jpg [ Hier einmal die Gängigsten Verbotszeichen ]


Warnzeichen

Warnzeichen sind immer Dreieckige Gelde Schilder, mit einer Schwarzen Umrundung.

Warnzeichen sollten genau sichtbar für den Mitarbeiter sein, Damit der Mitarbeiter vor eventuellen Gefahren gehütet sein muss. Warnz.7.jpg

Rettungszeichen

Rettungszeichen sind rechteckige grüne Schilder. Weiße Pfeile und Gegenstände weißen auf die stellen hin, an denen sich ein Rettungsmittel befindet. Oder der Pfeil gibt die richtig des Fluchtweges oder dessen Rettungsmittel an.

katal_8.jpg


Hier Gelangen sie ausführlich zu den " Zeichen " >>> www.feuerloescher-langer.de<<<

Fragen Zum Text:

1.) Wie sehen Gebotszeichen aus?



2.) Wer ist für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes zuständig?



3.) Bei mehr als 10 Beschäftigten muss der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragten eine Dokumentation führen. Was sind die Inhalte dieser Dokumentation?


Antworten zu den Fragen finden sie hier: >>> Arbeitsschutz - Antworten <<<



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Patrick Stemmann KFZ-U [ Seite 49 ]