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Die Lärmwerte werden grundsätzlich nicht gemessen, sondern aus Verkehrszahlen, Verkehrs-Zusammensetzung (LKW-Anteil) und Topologie (Höhenprofile von Landschaft, der Gebäuden, Lärmschutzwällen und -wänden) errechnet.<br>
Die Berechnungsvorschrift findet sich im in [http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/anlage_1_8.html Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV].
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