Raumordnungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Siehe auch ===
 
=== Siehe auch ===
 
* [[Arbeitsgruppe Raumordnungsverfahren]]
 
* [[Arbeitsgruppe Raumordnungsverfahren]]
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* [[Raumordnungsplan]]
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* [[Raumordnungsgesetz]]

Version vom 31. Juli 2006, 08:13 Uhr

Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein förmliches Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens (z.B. der Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.

  • Das ROV wird gemäß Raumordnungsgesetz durchgegeführt
  • Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
  • Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen.
  • Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren.

Siehe auch