Raumordnungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gesetzeskonform hätte damit am 27. September 2006 das ROV abgeschlossen sein müssen.'''
 
'''Gesetzeskonform hätte damit am 27. September 2006 das ROV abgeschlossen sein müssen.'''
  
Auf Nachfrage per E-Mail erklärt der für das Raumordnungsverfahren bei der Regierungsvertretung Lüneburg verantwortliche Dr. Holger Manthey am 12.09.:<br>''"Wegen des Umfangs der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für die A 39 war die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen länger als üblich und vorgeschrieben festgesetzt worden; außerdem war auf Wunsch einiger Beteiligter die Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen weiter verlängert worden.<br>Im Verfahren sind zahlreiche Bedenken zu den Unterlagen angemeldet und zahlreiche Anregungen (u. a. zur Prüfung anderer als der [[Vorzugsvariante|vorgeschlagenen Variante]]) gegeben worden, die z. Zt. von der Straßenbaubehörde und den von ihnen beauftragten Gutachtern bearbeitet werden.<br>Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird deshalb voraussichtlich erst in einigen Monaten möglich sein."''
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Auf Nachfrage per E-Mail erklärt der für das Raumordnungsverfahren bei der Regierungsvertretung Lüneburg verantwortliche Dr. Holger Manthey am 12.09.06:<br>''"Wegen des Umfangs der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für die A 39 war die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen länger als üblich und vorgeschrieben festgesetzt worden; außerdem war auf Wunsch einiger Beteiligter die Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen weiter verlängert worden.<br>Im Verfahren sind zahlreiche Bedenken zu den Unterlagen angemeldet und zahlreiche Anregungen (u. a. zur Prüfung anderer als der [[Vorzugsvariante|vorgeschlagenen Variante]]) gegeben worden, die z. Zt. von der Straßenbaubehörde und den von ihnen beauftragten Gutachtern bearbeitet werden.<br>Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird deshalb voraussichtlich erst in einigen Monaten möglich sein."''
  
 
Damit wäre die '''landesplanerische Feststellung''' etwa Ende 2006/Anfang 2007 zu erwarten. [[Presseberichte_Juli_2006#Landeszeitung_zur_sogenannten_Tunnell.C3.B6sung|[LZ vom 14.07.2006]]]
 
Damit wäre die '''landesplanerische Feststellung''' etwa Ende 2006/Anfang 2007 zu erwarten. [[Presseberichte_Juli_2006#Landeszeitung_zur_sogenannten_Tunnell.C3.B6sung|[LZ vom 14.07.2006]]]

Version vom 21. März 2007, 23:28 Uhr

Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist eine Phase im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.

Allgemeines

Geprüft wird die Vereinbarkeit eines "raumbedeutsamen Vorhabens" (also die Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.

  • Das ROV wird gemäß Raumordnungsgesetz durchgegeführt
  • Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
  • Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen.
  • Es bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Raumordnungsverfahren für den Bau A 39

Beginn ROV

Mit der Vorstellung einer angedachten Vorzugsvariante hat das Niedersächsische Ministerium für den Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referatsteil 303 in der Regierungsvertretung Lüneburg) Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn A 39 von Lüneburg bis Wolfsburg am 27. März 2006 eingeleitet.

Abschluss ROV

Das ROV wird mit der landesplanerischen Feststellung abgeschlossen, die im Rahmen eines sog. Erörterungstermins mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt wird:

Die Vorschlagslinie wird in einem Behördentermin mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange (Flurbereinigung, Wasserwirtschaft u. a.) erörtert. Die Ergebnisse aus der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), der FFH-(Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsuntersuchung, der Verkehrsuntersuchungen, aller weiteren Untersuchungen, der Arbeitskreistermine, der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange werden von der zuständigen Raumordnungsbehörde für die landesplanerische Feststellung berücksichtigt.

Gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes "ist das ROV nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen."

Gesetzeskonform hätte damit am 27. September 2006 das ROV abgeschlossen sein müssen.

Auf Nachfrage per E-Mail erklärt der für das Raumordnungsverfahren bei der Regierungsvertretung Lüneburg verantwortliche Dr. Holger Manthey am 12.09.06:
"Wegen des Umfangs der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für die A 39 war die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen länger als üblich und vorgeschrieben festgesetzt worden; außerdem war auf Wunsch einiger Beteiligter die Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen weiter verlängert worden.
Im Verfahren sind zahlreiche Bedenken zu den Unterlagen angemeldet und zahlreiche Anregungen (u. a. zur Prüfung anderer als der vorgeschlagenen Variante) gegeben worden, die z. Zt. von der Straßenbaubehörde und den von ihnen beauftragten Gutachtern bearbeitet werden.
Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird deshalb voraussichtlich erst in einigen Monaten möglich sein."

Damit wäre die landesplanerische Feststellung etwa Ende 2006/Anfang 2007 zu erwarten. [LZ vom 14.07.2006]

Aktueller Sachstand

  • Der Erörterungstermin (s.o.) soll lt. Auskunft von Dr. Manthey nunmehr am 19. und 20.04.2007 in der Stadthalle Uelzen stattfinden.

Hoffnungsvolles

Ein erstes Raumordnungsverfahren für den Bau einer anderen Autobahn (A 94 in Bayern) "versandete" 1977 (!), bevor nach politischen Querelen 1991 ein zweites Raumordnungsverfahren angestrengt wurde. Die Initiative gegen die A 94 kämpft seitdem erfolgreich gegen den Autobahnbau und macht Mut, dass die A 39 jederzeit wieder aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden kann.

Siehe auch

Weblinks