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Presseberichte Oktober 2008

5.119 Byte hinzugefügt, 09:40, 24. Okt. 2008
Unmittelbar nach der [[Linienbestimmung]] will die Landesbehörde mit der Entwurfsplanung für die 105 Kilometer lange Strecke beginnen. "Dazu wird die Trasse in mehrere Abschnitte eingeteilt, die wir in Uelzen vorstellen werden", sagte Behördenleiter Dirk Möller auf LZ-Anfrage. Gleichzeitig wird er bekannt geben, wann die Planungen für die einzelnen Abschnitte anlaufen und wie sie sich im Einzelnen gestalten. Im Anschluss an die Sitzung in der Stadthalle wird auch die Presse über den weiteren Planungsablauf informiert.
}}
{{Presseartikel
|Quelle=LZ
|Thema=zur überfälligen Mautpflicht für die B4 in Melbeck
|Headline=Freie Fahrt für Brummis aus Hafen
|Untertitel=Melbeck wird kaum entlastet
|Autor=kre
|Ort=Melbeck
|Link=
|Text=
{{i-Kasten|1=453|2=<h5>Kommentar: <br><big>Zahnloser Tiger</big></h5>|3=''Von Klaus Reschke''<br>
Das Durchfahrtverbot für Lkw ist ein zahnloser Tiger. Wenig geeignet, den Lkw-Verkehr auf der B 4 deutlich zu reduzieren. Dafür ist die Schilderlösung zu kompliziert, zu wenig praktikabel.
{{Lzq|Kommentar}}
20 Euro Strafe droht am Ende Lkw-Fahrern, die beim Missachten des Verbotes erwischt werden. Viel gravierender sind die Maßnahmen, die die Kontrolleure logischerweise einleiten müssten. Den Lkw zurückschicken auf der Verbotsstrecke? Dabei in Kauf nehmen, dass die Fahrer ihre Lenkzeiten überschreiten, möglicherweise ihren Arbeitsplatz riskieren? Vom wirtschaftlichen Schaden einer verspäteten Lieferung mal ganz abgesehen. Angesichts dieser Auswirkungen stehen Aufwand und Strafe in keinem Verhältnis. Die Politik hat versäumt, eine praktikable Lösung für das Lkw-Problem zu finden. Bürger, Polizei und Brummifahrer müssen es nun ausbaden. Bis zum Bau der A 39 - wenn sie denn gebaut wird - dauert es noch lange. Auch die Realisierung von Ortsumgehungen ist nicht in Sicht. {{mark|Deshalb kann es kurzfristig nur eine Maßnahme geben: Die B4 muss Mautstrecke werden. }} }}
Es war ein großes Spektakel für ein Ereignis mit kleiner Wirkung: Der Wirtschaftsminister persönlich war erschienen. Dazu etliche Journalisten und Fotografen. Vor gut zwei Jahren enthüllte Walter Hirche die Verbotsschilder, die Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als zwölf Tonnen die Durchfahrt über die B 4 untersagen. Sofern sie im Fernverkehr unterwegs sind. Mehr Ruhe für die B 4-Anwohner in Melbeck sollte die Anordnung bringen. Doch daran glauben viele Anrainer längst nicht mehr: "Die Anordnung ist dummes Zeug und absolut wirkungslos", schimpft etwa Ilmenaus Samtgemeindebürgermeister Jürgen Stebani (SPD).
 
Und der Rathauschef ist nicht der einzige, der sich kritisch äußert: "Die Überwachung der Anordnung ist unpraktikabel und in der Praxis kaum umzusetzen", stellt Volker Reinke fest. Er muss es wissen. Reinke ist Leiter der Verfügungseinheit bei der Polizeiinspektion Lüneburg.
 
Das Problem beginne schon damit, dass aus Sicht des Verkehrsexperten zu wenige und für Ortsfremde auch unverständliche Vorwegweiser aufgestellt worden seien, speziell auch für Fahrer, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind: "Welcher Brummi-Fahrer weiß denn schon, was die AS Lüneburg-Häcklingen ist?", fragt Reinke und schiebt nach: "Wenn er denn diese Informationen im Vorbeifahren auf dem Schild überhaupt erkennen kann."
 
Und das ist wohl nicht das einzige Problem mit den Schildern: Der Lüneburger Polizeihauptkommissar und Ilmenaus Bürgermeister Jürgen Stebani sind sich nämlich sicher: "Das Durchfahrtverbot greift nicht in jedem Fall!"
 
In Erläuterungen des Paragraphen 41, Absatz 2, der Straßenverkehrsordnung heißt es nämlich: "Nicht zum Durchgangsverkehr gehört der regionale Wirtschaftsverkehr innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern vom ersten Beladeort" Und im Güterkraftverkehrs-Gesetz (GüKG) wird weiter ausgeführt: "Gerechnet werden nicht die gefahrenen Kilometer, sondern die Luftlinie."
 
Damit ist für die Experten klar: "Das gewünschte Verbot greift selbst für die Lkw nicht, die ihre Ladung im Hamburger Hafen aufgenommen haben, um ihre Fracht etwa nach Tschechien zu transportieren." Denn wenn sie über die B 4 durch Melbeck in Richtung Uelzen rollen, um dort auf die B 71 aufzufahren, "befinden sie sich noch im Luftlinienradius von 75 Kilometern".
 
Das sieht Jens-Thilo Schulze, stellvertretender Pressesprecher der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover freilich anders: Richtig sei zwar, dass die Entfernung in Luftlinie gemessen werde, aber: "Das bedeutet nicht, dass die Lkw-Fahrer getrost die Anordnung ignorieren können, wenn sie die Strecke in weniger als 75 Kilometern vom Ladeort wieder verlassen." Der Behördensprecher macht seine Argumentation an einem Beispiel deutlich: "Wenn auf einer Straße eine Tempobegrenzung gilt, können Sie diese auch nicht mit dem Argument ignorieren, dass Sie in wenigen hundert Metern sowieso wieder abfahren."
 
"Natürlich nehmen wir unseren Auftrag wahr und kontrollieren die Lkw", sagt Reinke, "die B 4, ist dabei ein absoluter Schwerpunkt für uns. Dabei kann eine Überprüfung bis zu zwei Stunden dauern, bei Lkw die stillgelegt werden müssen", erläutert der Hauptkommissar.
 
Doch auch die Brummifahrer kennen durchaus Tricks, um auf der sicheren Seite zu sein: "Dann wird eben mal schnell eine Tankstelle in Uelzen mit irgendwelchen Kleinwaren beliefert und schon ist man lokaler Anlieferer", weiß Reinke.
 
Der Polizist und seine Kollegen jedenfalls sind vorsichtig, wenn es darum geht, Truckern die Weiterfahrt zu untersagen oder sie zum Umkehren zu zwingen: "Wenn sich nämlich herausstellt, dass wir mit unserer Anordnung falsch lagen, sind wir regresspflichtig."
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