Planfeststellungsverfahren

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Paragraf.gif Nach erfolgter Linienbestimmung wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Autobahnbau der exakte Straßenverlauf unter Beteiligung von Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange, Bürgern etc. bestimmt.

Das P. durch die folgenden Gesetze geregelt:


Verfahren der Planfeststellung

  1. Planerstellung durch den Vorhabenträger
  2. Einreichen des Planes bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (§ 73 Abs. 1 VwVfG)
    Wurde eine eigene Anhörungsbehörde genannt, sind die Unterlagen dort einzureichen.
  3. Anhörungsverfahren (§ 73 Abs. 2 VwVfG)
    Einholen von Stellungnahmen betroffener Behörden
  4. Öffentliche Auslegung (§ 73 Abs. 3 VwVfG)
    - Betroffene können Einwendungen einreichen, in speziellen Planungsfällen auch nicht direkt Betroffene
    - Auf die Auslegung kann verzichtet werden, wenn der Kreis der Betroffenen bekannt ist und Gelegenheit zur Planeinsicht erhält
    - Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen.
    - Mit dem Beginn der öffentlichen Auslegung gilt eine Veränderungssperre, nach der wesentlich wertsteigernde oder das Vorhaben wesentlich erschwerende Veränderungen untersagt sind.
  5. Erörterung (§ 72 Abs. 6 VwVfG)
    - Erörterungstermin muss rechtzeitig bekannt gegeben werden
    - An der Erörterung sollen Genehmigungsbehörde, Vorhabenträger, berührte Behörden, Betroffene und evtl. weitere schriftlich Einwendende teilnehmen
  6. Weiterleitung der Anhörungsergebnisse (§ 73 Abs. 9 VwVfG)
    Die Anhörungsbehörde gibt eine Stellungnahme zum Anhörungsergebnis ab und leitet fristgebunden Stellungnahmen, die Planung und nicht erledigte Einwendungen an die Planfeststellungsbehörde weiter.
  7. Planfeststellungsbeschluss (§ 74 VwVfG)
    - Der Planfeststellungsbeschluss ergeht durch die Planfeststellungsbehörde ohne Fristbindung als Verwaltungsakt
    - Die Behörde hat umfassendes Planungsermessen, es gilt das Abwägungsgebot
    - der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. in seinem Rahmen werden auch untergeordnete Genehmigungsverfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren) mit erledigt, d.h. mit Vorliegen des Beschlusses erhält das Projekt die Baureife.


Planfeststellungsverfahren und Planfeststellungsbeschluss für die A 39

Nach erfolgter Linienbestimmung Ende 2008 wird das P. eingeleitet werden. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wäre dann frühestens 2011, möglicherweise erst 2013 zu rechnen.

Der Planfeststellungsbeschluss kann von den Betroffenen beklagt werden, sofern sie im Verfahren Einwendungen vorgebracht haben.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Auch wenn wir bis hierhin (vergeblich?) gegen den Bau der A39 gekämpft haben sollten, bleibt eine geringe Hoffnung, dass unsinnige Verkehrsprojekte auch in dieser vermeintlich abschließenden Planungsphase noch verworfen werden können, wie die folgenden Beipiele zeigen:

  • Transrapid: "Nach Abschluss der Raumordnungsverfahren konnten 1998 die Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
    Im Januar 2000 lag dann der erste Planfeststellungsbeschluss vor.
    Nur einen Monat später, Anfang Februar 2000, kippte die 1998 ins Amt gekommene rot-grüne Bundesregierung die Strecke Hamburg – Berlin. Ihr Argument: Die Strecke sei mit 8,4 Mrd. DM zu teuer geworden."
    [1]
  • Elbbrücke: Unter Hinweis auf einen groben Verfahrensfehler hat im Juni 2007 das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Elbbrücke Neu Darchau aufgehoben. Begründung: Der planende Landkreis Lüneburg ist nicht zuständig für das mitbetroffene Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg.


Einwendungen im Planfeststellungsverfahren 2012

Planungsdokumente und Ideen für Einwendungen 2012

Im Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 1 (Lüneburg) sind die Planungsunterlagen auf der Internet-Seite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einsehbar:

http://www.strassenbau.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=21197&article_id=105759&_psmand=135

Für Ihre Einwendungen gegen die A39 finden Sie einige Ideen in folgendem Dokument, bedienen Sie sich gerne.

https://docs.google.com/document/d/13NACyn1B2adCY1F-UHm0OK7h0tg3vmKoHmboZzNQols
oder als PDF-Datei: A39 - Abschnitt 1 - Anmerkungen zu Planungsunterlagen 2012.pdf

Einwendungsschreiben 2012

Am 27. Juni 2012 endete die Abgabefrist für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.

Einwendungen der Bürgerinitiative Lüne-Moorfeld

Einwendungen von Volker Constien

Dr. Helmut Riesner: Kritische Wertung des luftschadstofftechnischen Gutachtens und zugehörige Anlagen


Planänderungsverfahren 2017

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin Änderungen der ursprünglichen Planung beantragt.

Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Abschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L 216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet. Neu in die Planunterlagen eingefügt wurden ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz.

Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und angepasst.

Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt.

Das Planfeststellungsänderungsverfahren wurde am 4. August 2017 eingeleitet. Beachten Sie hierzu auch die Presseinformation des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Die öffentliche Auslegung der geänderten und ergänzten Planunterlagen ist durch die Planfeststellungsbehörde bei der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, der Samtgemeinde Bardowick und der Samtgemeinde Gellersen für den Zeitraum

vom 28. August 2017 bis einschließlich 27. September 2017

veranlasst worden. Weiterhin ist in diesem Zeitraum auch in den Gemeinden Seevetal und Stelle sowie bei der Stadt Winsen/ Luhe die Auslegung der Planunterlagen vorgesehen. Diese Kommunen sind von mehr als nur geringfügigen Verkehrslärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz betroffen.

Die betroffene Öffentlichkeit hat innerhalb einer auf sechs Wochen verlängerten Frist nach Ablauf der Auslegung, also bis einschließlich 8. November 2017, Gelegenheit zur Äußerung. Äußerungen, die im Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 vorgetragen wurden, bleiben weiterhin Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens.

Planungsdokumente und Ideen für Einwendungen 2017

Die Planunterlagen können unter https://uvp.niedersachsen.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-ni/AF9A609A-FB7B-4274-A75C-48709524ADF0/Planunterlagen.zip heruntergeladen werden.

Bitte schreiben Sie eine Einwendung. Nur so können Sie ihre Rechte in einer eventuellen späteren Klage wahren. Eine Vorlage für ein Anschreiben und Vorformulierungen einiger interessanter Einwendungspunkte finden Sie unter https://docs.google.com/document/d/1xnXHbHSnqq_9thGRaafPgk5eUjqkjb-q8Fq_VIvloig
oder als PDF-Datei: A39 - Abschnitt 1 - Anmerkungen zu Planungsunterlagen von 2017.pdf

Einwendungsschreiben 2017

Am 8. November 2017 endete die Abgabefrist für Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.

Einwendungen der Bürgerinitiative Lüne-Moorfeld

Dieses Dokument enthält mehrere Verweise auf ältere Dokumente und auf folgende Dokumente aus dem Jahr 2017:

Untersuchung vom 18.10.2017 zum Rückgang der Insektenbestände in westeuropäischen Schutzgebieten (75 % Rückgang in 27 Jahren)

Antwort der Bundesregierung vom 2.5.2017 auf eine Kleine Anfrage zum Rückgang der Vogelbestände in Deutschland

Landeszeitung Lüneburg am 12.7.2017 über Schwarzstorch-Sichtung in Erbstorf

Informationen des Umweltbundesamtes vom 23.8.2017 zu Straßenverkehrslärm

Informationen des Umweltbundesamtes vom 17.10.2016 zu Stickoxiden

Einwendungen A39 Abschnitt 1 vom 22.10.2017 von Dr. Christian Gade (Facharzt für Lungen- und Bronchialheilkunde aus Moorfeld)

Erörterung 2020

Ein Erörterungstermin war bereits für den 24. bis 26 oder (falls nötig) 27. März 2020 angesetzt, er sollte in der Lüneburger Ritterakademie stattfinden, musste aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Die Corona-Krisen-Gesetzgebung ermöglichte der Planungsbehörde, den Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation zu ersetzen. Den Einwendern von 2017 wurde ein ungefähr auf den jeweiligen Einwender passender Auszug aus der Gesamterwiderung zugesandt, die aktualisierten Planungsunterlagen wurden vom dann durfte nochmal schriftlich zu dem dann einmalig schriftlich Stellung genommen werden durfte. Eine Diskussion wie in einem Erörterungstermin kann so natürlich nicht stattfinden. Interessierte können folgende Stellungnahmen anschauen:

Stellungnahme der BI Lüne-Moorfeld

Stellungnahme von Volker Constien

Bei der Erstellung dieser Stellungnahmen haben andere Bürgerinitiativen gegen die A39 sowie der Dachverband der Bürgerinitiativen gegen die A39 massiv unterstützt.

Erst nach 11 Monaten, am 9. August 2021, kam die Erwiderung der Planungsbehörde zusammen mit der Stellungnahme der Planfeststellungsbehörde. Es werden mehrere neue Planungsunterlagen angekündigt, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist. Auch die Richtlinien für Lärmschutz von 2019, die im März 2021 die uralten Richtlinien für Lärmschutz von 1990 abgelöst haben, werden eingearbeitet.

Unklar ist, ob es aufgrund der anstehenden Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans überhaupt noch zu einer weiteren Auslegung der neuen Planungsunterlagen kommen wird, oder ob die Planungen für die A39 schon vorher beendet werden. Denn die A39 ist eine der unwirtschaftlichsten Autobahn-Neubauplanungen und die Unterlassung ihres Baus und die damit erreichbare Ersparnis an Flächenversiegelung ist aus Klimaschutzgründen vorzuziehen.

Gestaltungsdialog – Lüneburger Deckel 2021

Der „Ideen-Countdown“ für den „Gestaltungsdialog Lüneburger Deckel“ läuft noch bis zum 30. September. Bis dahin gibt es eine gute Möglichkeit, den Planenden recht freundlich unsere Meinung zum Autobahn-Neubau auch im Zusammenhang mit der Klimakatastrophe mitzuteilen.

Interessierte können sich den Anmelde-Text von Volker Constien anschauen oder die Anmeldung eines Anwohners

Bitte machen auch Sie mit: https://www.autobahn.de/gestaltungsdialog-lueneburg#mitmachen

Angekündigt war die Veranstaltung schon in der Landeszeitung vom 24. Juli: http://www.bs-wiki.de/bi-luene-moorfeld.de/mediawiki/wiki/Presseberichte_Juli_2021#24._Juli_2021

Es wurde fleißig weiter geplant, Ideen von Bürgern gesammelt, daraus "nachhaltige" Konzepte entwickelt und mit guter Kommunikation inkl. Einladung zur Besichtigung des A7-Deckels in Stellingen "den Bürger" mitzunehmen.

Zweites Planänderungsverfahren 2022

Die Dokumente der zweiten Änderung der Planungsunterlagen werden zwischen 18. Mai und 17. Juni öffentlich ausgelegt.

Online sind sie während der Auslegungszeit zugänglich beim Niedersächsischen UVP-Portal und bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Nach der Auslegungszeit bleibt eine Kopie der Planunterlagen weiterhin zugänglich unter diesem Link.

Die Frist für Einwendungen endet am 18. Juli.

Näheres in der Bekanntmachung der Stadt Lüneburg.


Die BI Lüne-Moorfeld ruft dazu auf, an dem Verfahren zu beteiligen und bis zum 18. Juli 2022 Einwendungen einzureichen.

Nehmt in eurem Einwendungsschreiben diesmal gerne auch Bezug auf: