Petition: Unterschied zwischen den Versionen

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nach unseren von Erfolg gekrönten Einwände-Aktionen hat sich wohl jede(r) die Frage gestellt: „Was nun?“. Nicht nur der Vorstand ist einhellig der Meinung, dass von nun an stärker als bisher auf der politischen Ebene Druck entfaltet werden muss, wozu sicherlich auch die Unterschriftenlisten gehören.  
 
nach unseren von Erfolg gekrönten Einwände-Aktionen hat sich wohl jede(r) die Frage gestellt: „Was nun?“. Nicht nur der Vorstand ist einhellig der Meinung, dass von nun an stärker als bisher auf der politischen Ebene Druck entfaltet werden muss, wozu sicherlich auch die Unterschriftenlisten gehören.  
  
Das [[Grundgesetz]] bietet aber noch eine andere Möglichkeit, Druck auf die PlanerInnen auszuüben, und zwar von der Seite des Bundestags her. In Artikel 17 heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden … an die Volksvertretung zu wenden.“ Der Bundestag hat deshalb einen Petitionsausschuss eingerichtet, der dafür zuständig ist, eingereichte Bittschriften bzw. Beschwerden entgegenzunehmen. Es erscheint auch deswegen sinnvoll, sich an den Deutschen Bundestag und nicht z. B. den Niedersächsischen Landtag zu wenden, weil schließlich der Bundestag als gesetzgebendes Organ die A 39 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen hat und somit auch am ehesten in der Lage sein dürfte, selbige wieder herauszunehmen.
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Das '''[[Grundgesetz]]''' bietet aber noch eine andere Möglichkeit, Druck auf die PlanerInnen auszuüben, und zwar von der Seite des Bundestags her. In [[[[Grundgesetz#Artikel_17_.5BPetitionsrecht.5D|Artikel 17]]]] heißt es: ''„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden … an die Volksvertretung zu wenden.“'' Der Bundestag hat deshalb einen Petitionsausschuss eingerichtet, der dafür zuständig ist, eingereichte Bittschriften bzw. Beschwerden entgegenzunehmen. Es erscheint auch deswegen sinnvoll, sich an den Deutschen Bundestag und nicht z. B. den Niedersächsischen Landtag zu wenden, weil schließlich der Bundestag als gesetzgebendes Organ die A 39 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen hat und somit auch am ehesten in der Lage sein dürfte, selbige wieder herauszunehmen.
  
 
Ihr braucht keine Angst vor dem Wort „Petition“ zu haben. Sie ist mit keinen Gebühren verbunden und funktioniert im Prinzip wie bei den Einwänden, nur dass der/die AdressatIn ein(e) andere(r) ist. Sie ist sogar im Online-Verfahren möglich. Für diejenigen, welche gerne für sich die Möglichkeiten nutzen möchten, mehr politischen Druck zu entfalten, habe ich in der Anlage (Info.doc) einige kurze Informationen zusammengestellt und ein je nach persönlichem Geschmack veränderbares Muster (Muster.doc) entworfen. Es wäre nett, wenn Ihr uns mitteilt, ob Ihr eine Petition eingereicht habt, damit wir mit den Zahlen arbeiten können. Der Vorstand wird in Zusammenarbeit mit der Raumordnungsgruppe eine Petition für die Bürgerinitiative entwerfen. Das soll Euch aber nicht davon abhalten, denn je mehr desto besser!!!! Je nach Resonanz kann man natürlich überlegen, z. B. auf dem Flohmarkt im Kleingärtnerverein auch eine Petitionsaktion durchzuführen.
 
Ihr braucht keine Angst vor dem Wort „Petition“ zu haben. Sie ist mit keinen Gebühren verbunden und funktioniert im Prinzip wie bei den Einwänden, nur dass der/die AdressatIn ein(e) andere(r) ist. Sie ist sogar im Online-Verfahren möglich. Für diejenigen, welche gerne für sich die Möglichkeiten nutzen möchten, mehr politischen Druck zu entfalten, habe ich in der Anlage (Info.doc) einige kurze Informationen zusammengestellt und ein je nach persönlichem Geschmack veränderbares Muster (Muster.doc) entworfen. Es wäre nett, wenn Ihr uns mitteilt, ob Ihr eine Petition eingereicht habt, damit wir mit den Zahlen arbeiten können. Der Vorstand wird in Zusammenarbeit mit der Raumordnungsgruppe eine Petition für die Bürgerinitiative entwerfen. Das soll Euch aber nicht davon abhalten, denn je mehr desto besser!!!! Je nach Resonanz kann man natürlich überlegen, z. B. auf dem Flohmarkt im Kleingärtnerverein auch eine Petitionsaktion durchzuführen.

Version vom 31. Mai 2006, 10:41 Uhr

Liebe MitstreiterInnen,

nach unseren von Erfolg gekrönten Einwände-Aktionen hat sich wohl jede(r) die Frage gestellt: „Was nun?“. Nicht nur der Vorstand ist einhellig der Meinung, dass von nun an stärker als bisher auf der politischen Ebene Druck entfaltet werden muss, wozu sicherlich auch die Unterschriftenlisten gehören.

Das Grundgesetz bietet aber noch eine andere Möglichkeit, Druck auf die PlanerInnen auszuüben, und zwar von der Seite des Bundestags her. In [[Artikel 17]] heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden … an die Volksvertretung zu wenden.“ Der Bundestag hat deshalb einen Petitionsausschuss eingerichtet, der dafür zuständig ist, eingereichte Bittschriften bzw. Beschwerden entgegenzunehmen. Es erscheint auch deswegen sinnvoll, sich an den Deutschen Bundestag und nicht z. B. den Niedersächsischen Landtag zu wenden, weil schließlich der Bundestag als gesetzgebendes Organ die A 39 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen hat und somit auch am ehesten in der Lage sein dürfte, selbige wieder herauszunehmen.

Ihr braucht keine Angst vor dem Wort „Petition“ zu haben. Sie ist mit keinen Gebühren verbunden und funktioniert im Prinzip wie bei den Einwänden, nur dass der/die AdressatIn ein(e) andere(r) ist. Sie ist sogar im Online-Verfahren möglich. Für diejenigen, welche gerne für sich die Möglichkeiten nutzen möchten, mehr politischen Druck zu entfalten, habe ich in der Anlage (Info.doc) einige kurze Informationen zusammengestellt und ein je nach persönlichem Geschmack veränderbares Muster (Muster.doc) entworfen. Es wäre nett, wenn Ihr uns mitteilt, ob Ihr eine Petition eingereicht habt, damit wir mit den Zahlen arbeiten können. Der Vorstand wird in Zusammenarbeit mit der Raumordnungsgruppe eine Petition für die Bürgerinitiative entwerfen. Das soll Euch aber nicht davon abhalten, denn je mehr desto besser!!!! Je nach Resonanz kann man natürlich überlegen, z. B. auf dem Flohmarkt im Kleingärtnerverein auch eine Petitionsaktion durchzuführen.

Viele Grüße

Stefan Becker

P. S. Bei Rückfragen könnt Ihr Euch direkt an mich wenden: stefan-lueneburg@arcor.de

Wie sieht nun eine Petition aus, und was muss sie beinhalten? Die Petition muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an:

Online-Verfahren

Wer Zugang zum Internet besitzt, kann eine Petition im Online-Verfahren einreichen, d. h. man füllt online (Startseite des Petitionsausschusses: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html bzw. Startseite für das Ausfüllen des Vordrucks: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/index.asp den entsprechenden Vordruck aus (in fünf Schritten; dabei bitte Mindestangaben wie z. B. Name und Adresse beachten) und befolgt die automatisch erscheinenden Anweisungen. Die Eingabe in den einzelnen Feldern ist auf 1.000 bzw. 500 Zeichen begrenzt. Man kann aber selbstverständlich Unterlagen wie z. B. die eigene bei der Stadt abgegebene Eingabe nachreichen, dieses wird auf dem Postweg empfohlen. Unter den Hinweisen zum Petitionsverfahren, die man im Falle des Online-Verfahrens bestätigen muss, finden sich alle weiteren Informationen zum Ablauf des Petitionsverfahrens.

Postweg

Die Petition kann ebenfalls mit ganz normaler Post an den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, eingereicht werden. Aus formellen Gründen muss sie Namen, Vorname die genaue Adresse der/des Absenderin/Absenders enthalten und handschriftlich unterschrieben sein. Ansonsten ist sie aber formlos.

Inhalt einer Petition

Der Inhalt einer Petition ist genau so wie der bei einer Eingabe frei wählbar. Auf jeden Fall muss aber aus ihr hervorgehen, gegen welche Maßnahme (hier Vorstellung der Vorzugsvariante Teilabschnitt 502 sowie Varianten Teilabschnitte 503 und 504 sowie diesen zugrunde liegenden Untersuchungen) sich die Petition richtet, und was mit der Petition erreicht werden soll (etwa ein sich mehr am Menschen orientierender Trassenverlauf oder der Verzicht auf die A 39). Einwände und Petitionen sind also vom Aufbau her durchaus miteinander vergleichbar, auch wenn sie unterschiedliche juristische Bedeutungen haben. Da es sich beim Bundestag um das gesetzgebende Organ handelt und es eine Aufgabe des Petitionsausschusses ist zu überprüfen, ob bestehende gesetzliche Regelungen wie z. B. der Bundesverkehrswegeplan nicht einer Änderung bedürfen, empfiehlt es sich, ein wenig mehr auf der juristischen Ebene zu fahren (Nicht-Beachtung von EU-Richtlinien zum Lärmschutz; Verletzung von Grundrechten wie z. B. Eigentumsrecht etc.). Die juristische Argumentation muss natürlich auch mit Inhalt gefüllt werden (z. B. Wertverlust der eigenen Immobilie). Aber keine Angst - eine Petition wird nicht daran scheitern, dass sie juristisch nicht ganz einwandfrei geschrieben ist.