Nutzen-Kosten-Verhältnis

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Grundsätzliches

Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die sich im Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ausdrückt, das Hauptkriterium für oder gegen den Bau eines Straßenbauprojektes wie der geplanten Autobahn A 39.

Dabei werden die geschätzten Baukosten den vermuteten gesamtwirtschaftlichen Nutzen gegenüber gestellt. Maßnahmen, bei denen die berechneten Nutzen die Kosten deutlich übersteigen, d.h. ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis besitzen, erscheinen wirtschaftlich sinnvoll und damit bauwürdig.

Um die begrenzten Mittel für den Bau von Autobahnen möglichst effektiv einzusetzen, wurden die Projekte überwiegend aufgrund ihres jeweiligen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in eine der drei Kategorien

  1. Vordringlicher Bedarf
  2. Weiterer Bedarf
  3. Kein Bedarf

eingeteilt.

Nur Projekte des vordringlichen Bedarfs, d.h. mit einem NKV > 3 haben in Zeiten knapper Kassen eine Chance auf Realisierung innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes.

Das Berechnungsmodell zur Bestimmung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses wird allerdings sehr kontrovers diskutiert, da die berücksichtigten Kategorien von Nutzen (Transportkostensenkung, Kosten der Wegeerhaltung, Beiträge zur Sicherheit, Verbesserung der Erreichbarkeit, regionale Effekte, Umwelteffekte, Hinterlandanbindung, induzierter Verkehr) kaum objektiv erfassbar und damit gegeneinander aufzuwiegen sind.

So wird bei der Berechnung des "Erreichbarkeitsvorteils" jede angenommene Stunde, die ein Verkehrsteilnehmer durch eine neue oder ausgebaute Straße einspart, als eine Kostensenkung von 3,83 EURO gerechnet. Wenn z.B. 50.000 Pkw pro Tag jeweils 20 Minuten einsparen, ergibt das theoretisch einen jährlichen Nutzen von 23,3 Millionen EURO ohne Berücksichtigung, ob die Verkehrsteilnehmer Geschäftsreisende, Transport-LKWs oder Freizeit- und Urlaubsfahrer sind.

Alles in allem haben die Wirtschaftstheoretiker eine fragwürdige Feinarbeit geleistet, so findet sich im Berechnungsmodell auch das erleichterte Überqueren von Durchgangsstraßen für Fußgänger, errechnet mit Hilfe des "Stundenlohns" von EURO 5,47. [1]

Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 39

Die beiden geplanten Bauabschnitte Uelzen-Wolfsburg und Lüneburg-Uelzen werden im Bundesverkehrswegeplan vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im vordringlichen Bedarf gelistet und mit Investitionskosten von 437 Millionen Euro angegeben. [2]

Diesen Kosten sollte bei einem NKV = 3,4 ein Nutzen von ca. 1,5 Milliarden Euro gegenüberstehen.

Allerdings muss über das NKV der A 39 spekuliert werden, da dieses nicht spezifiert für die A 39, sondern nur "im Paket H-Spange", also mit der A 14 und der beide Autobahnen verbindenden Querspange mit 3,4 ausgewiesen wurde. [3]

Das Ministerium für Bau Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hat die NKV "anteilig" offengelegt (A 14 = 4,6 und B 190n = 3,3) [4], das NKV der A 39 muss demnach deutlich kleiner ausfallen.

Die Aktion Lebensberg ermittelt in einer nachvollziehbaren Modellrechnung das Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 39 mit lediglich 1,87. [5]

Da bei einer Einzelbetrachtung die A 39 mit diesem NKV aus dem vordringlichen Bedarf entfiele, drängt sich der Verdacht auf, dass hier "kreativ" schöngerechnet wurde.

Kann das eigentlich chancenlose Projekt A 39 nur im Windschatten der A 14 bestehen?

Nur durch ehrliche Zahlen kann die Planungsbehörde diesbezüglich in die Offensive gehen, doch kann die Mathematik ihr hierbei nicht mehr helfen.

Der letzte Stand: hoffnungsvoll

Neue Rechnung für die A 39

Nutzen-Kosten-Faktor wird ermittelt

red Lüneburg. Das Land Niedersachsen wird das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die geplante A 39 - von Autobahn-Gegnern immer wieder gefordert - neu berechnen. Dies soll nach dem Ende des Raumordnungsverfahrens passieren, das vermutlich noch bis Frühjahr 2007 dauert.

Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. [LZ vom 06.10.2006]

Bezug: Kleine Anfrage betreffend Bedarf und Planungsstand der Bundesautobahn 39 mit Antwort der Bundesregierung vom 22.9.2006 (PDF, 5 Seiten)
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Landeszeitung zum Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Strecke Wolfsburg-Lüneburg

A 39 hinkt mit Wert von 2,8 hinterher

Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Strecke Wolfsburg-Lüneburg liegt vor - Kritik an Berechnung

ml Lüneburg - Nun ist es amtlich: Im Vergleich der Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) hinkt die Autobahn 39 deutlich hinter der A 14 und der Querverbindung B 190n hinterher. Das geht aus der Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der Lüneburger Landtagsabgeordneten Miriam Staudte (Grüne) hervor. Das Land beruft sich auf aktuelle Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums.

Demnach erreicht die Strecke zwischen Lüneburg und Wolfsburg einen Wert von lediglich 2,8. Bislang lag nur ein NKV von 3,4 für das Gesamtprojekt A 14/A 39/B 190n und von 4,7 für die A 14 von Magdeburg nach Schwerin vor. Kritiker hegen seit langem den Verdacht, dass eine Einzeluntersuchung der A 39 schlechter ausfällt. Auf Basis vorliegender Daten hatten die Gegner schon vor geraumer Zeit ein NKV von 1,87 für die A 39 errechnet.

Zufrieden ist die Landtagsabgeordnete mit der Antwort der Landesregierung indes nicht. "Gefragt hatten wir nach einem Wert für die A 39, doch der wird weiter schöngerechnet", wettert Staudte. Der Grund: In den Wert von 2,8 fließt das NKV für den westlichen Teil der B 190n mit ein. "Doch selbst so erfüllt die A 39 allein nicht die Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans." Auf dem Planungsweg ist dies die Grundvoraussetzung zur Realisierung großer Verkehrsprojekte. Nachgewiesen werden muss ein NKV von wenigstens 3,0. Bei späteren Nachberechnungen reicht der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Und die ist bei einem Wert größer eins gegeben.

Staudtes Ärger ist verständlich. Denn die Antwort der Landesregierung enthält ein Einzel-NKV für den östlichen Teil der B190n. Auch das liegt mit 3,5 deutlich über dem von A 39 und westlichem Abschnitt der Querspange. Zudem nährt er Staudtes Verdacht, dass mit der Bundesstraße das Autobahn-NKV angehoben wird.

Der Inhalt der Antwort der Landesregierung ist für viele auch deswegen überraschend, weil sowohl Hannover als auch Berlin eine Einzelberechnung bislang abgelehnt, sich gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben haben. Klar war in den vergangenen Monaten lediglich, dass das Bundesverkehrsministerium das NKV für das Gesamtprojekt im Zuge der Linienbestimmung neu berechnet. Nun ist die Linie neu bestimmt - und mit ihr die Nutzen-Kosten-Verhältnisse.
[LZ vom 15.11.2008]


Weblinks