Nutzen-Kosten-Verhältnis

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Grundsätzliches

Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die sich im Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ausdrückt, das Hauptkriterium für oder gegen den Bau eines Straßenbauprojektes wie der geplanten Autobahn A 39.

Dabei werden die geschätzten Baukosten den vermuteten gesamtwirtschaftlichen Nutzen gegenüber gestellt. Maßnahmen, bei denen die berechneten Nutzen die Kosten deutlich übersteigen, d.h. ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis besitzen, erscheinen wirtschaftlich sinnvoll und damit bauwürdig.

Um die begrenzten Mittel für den Bau von Autobahnen möglichst effektiv einzusetzen, wurden die Projekte überwiegend aufgrund ihres jeweiligen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in eine der drei Kategorien

  1. Vordringlicher Bedarf
  2. Weiterer Bedarf
  3. Kein Bedarf

eingeteilt.

Im Bundesverkehrswegeplan 1992 hatten nur Projekte des vordringlichen Bedarfs, d.h. mit einem NKV > 3 eine Chance auf Realisierung. Beim Bundesverkehrswegeplan 2003 gibt es die Grenze NKV > 3 nicht mehr. Es können auch Projekte in den vordringlichen Bedarf eingestellt werden, wenn eine herausragende raumordnerische Bedeutung des Projekts festgestellt wurde.

Das Berechnungsmodell zur Bestimmung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses wird allerdings sehr kontrovers diskutiert, da die berücksichtigten Kategorien von Nutzen (Transportkostensenkung, Kosten der Wegeerhaltung, Beiträge zur Sicherheit, Verbesserung der Erreichbarkeit, regionale Effekte, Umwelteffekte, Hinterlandanbindung, induzierter Verkehr) kaum objektiv erfassbar und damit gegeneinander aufzuwiegen sind.

So wird bei der Berechnung des "Erreichbarkeitsvorteils" jede angenommene Stunde, die ein Verkehrsteilnehmer durch eine neue oder ausgebaute Straße einspart, als eine Kostensenkung von 3,83 EURO gerechnet. Wenn z.B. 50.000 Pkw pro Tag jeweils 20 Minuten einsparen, ergibt das theoretisch einen jährlichen Nutzen von 23,3 Millionen EURO ohne Berücksichtigung, ob die Verkehrsteilnehmer Geschäftsreisende, Transport-LKWs oder Freizeit- und Urlaubsfahrer sind.

Alles in allem haben die Wirtschaftstheoretiker eine fragwürdige Feinarbeit geleistet, so findet sich im Berechnungsmodell auch das erleichterte Überqueren von Durchgangsstraßen für Fußgänger, errechnet mit Hilfe des "Stundenlohns" von EURO 5,47. [1]

Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 39

Die beiden geplanten Bauabschnitte Uelzen-Wolfsburg und Lüneburg-Uelzen werden im Bundesverkehrswegeplan vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im vordringlichen Bedarf gelistet und mit Investitionskosten von 437 Millionen Euro angegeben. [2]

Diesen Kosten sollte bei einem NKV = 3,4 ein Nutzen von ca. 1,5 Milliarden Euro gegenüberstehen.

Allerdings muss über das NKV der A 39 spekuliert werden, da dieses nicht spezifiert für die A 39, sondern nur "im Paket H-Spange", also mit der A 14 und der beide Autobahnen verbindenden Querspange mit 3,4 ausgewiesen wurde. [3]

Das Ministerium für Bau Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hat die NKV "anteilig" offengelegt (A 14 = 4,6 und B 190n = 3,3) [4], das NKV der A 39 muss demnach deutlich kleiner ausfallen.

Die Aktion Lebensberg ermittelt in einer nachvollziehbaren Modellrechnung das Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 39 mit lediglich 1,87. [5]

Da bei einer Einzelbetrachtung die A 39 mit diesem NKV aus dem vordringlichen Bedarf entfiele, drängt sich der Verdacht auf, dass hier "kreativ" schöngerechnet wurde.

Kann das eigentlich chancenlose Projekt A 39 nur im Windschatten der A 14 bestehen?

Nur durch ehrliche Zahlen kann die Planungsbehörde diesbezüglich in die Offensive gehen, doch kann die Mathematik ihr hierbei nicht mehr helfen.

Neue Berechnung des NKV

Neue Rechnung für die A 39

Nutzen-Kosten-Faktor wird ermittelt

red Lüneburg. Das Land Niedersachsen wird das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die geplante A 39 - von Autobahn-Gegnern immer wieder gefordert - neu berechnen. Dies soll nach dem Ende des Raumordnungsverfahrens passieren, das vermutlich noch bis Frühjahr 2007 dauert.

Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. [LZ vom 06.10.2006]

Bezug: Kleine Anfrage betreffend Bedarf und Planungsstand der Bundesautobahn 39 mit Antwort der Bundesregierung vom 22.9.2006 (PDF, 5 Seiten)

Landeszeitung zum Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Strecke Wolfsburg-Lüneburg

A 39 hinkt mit Wert von 2,8 hinterher

Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Strecke Wolfsburg-Lüneburg liegt vor - Kritik an Berechnung

ml Lüneburg - Nun ist es amtlich: Im Vergleich der Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) hinkt die Autobahn 39 deutlich hinter der A 14 und der Querverbindung B 190n hinterher. Das geht aus der Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der Lüneburger Landtagsabgeordneten Miriam Staudte (Grüne) hervor. Das Land beruft sich auf aktuelle Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums.

Demnach erreicht die Strecke zwischen Lüneburg und Wolfsburg einen Wert von lediglich 2,8. Bislang lag nur ein NKV von 3,4 für das Gesamtprojekt A 14/A 39/B 190n und von 4,7 für die A 14 von Magdeburg nach Schwerin vor. Kritiker hegen seit langem den Verdacht, dass eine Einzeluntersuchung der A 39 schlechter ausfällt. Auf Basis vorliegender Daten hatten die Gegner schon vor geraumer Zeit ein NKV von 1,87 für die A 39 errechnet.

Zufrieden ist die Landtagsabgeordnete mit der Antwort der Landesregierung indes nicht. "Gefragt hatten wir nach einem Wert für die A 39, doch der wird weiter schöngerechnet", wettert Staudte. Der Grund: In den Wert von 2,8 fließt das NKV für den westlichen Teil der B 190n mit ein. "Doch selbst so erfüllt die A 39 allein nicht die Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans." Auf dem Planungsweg ist dies die Grundvoraussetzung zur Realisierung großer Verkehrsprojekte. Nachgewiesen werden muss ein NKV von wenigstens 3,0. Bei späteren Nachberechnungen reicht der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Und die ist bei einem Wert größer eins gegeben.

Staudtes Ärger ist verständlich. Denn die Antwort der Landesregierung enthält ein Einzel-NKV für den östlichen Teil der B190n. Auch das liegt mit 3,5 deutlich über dem von A 39 und westlichem Abschnitt der Querspange. Zudem nährt er Staudtes Verdacht, dass mit der Bundesstraße das Autobahn-NKV angehoben wird.

Der Inhalt der Antwort der Landesregierung ist für viele auch deswegen überraschend, weil sowohl Hannover als auch Berlin eine Einzelberechnung bislang abgelehnt, sich gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben haben. Klar war in den vergangenen Monaten lediglich, dass das Bundesverkehrsministerium das NKV für das Gesamtprojekt im Zuge der Linienbestimmung neu berechnet. Nun ist die Linie neu bestimmt - und mit ihr die Nutzen-Kosten-Verhältnisse.
[LZ vom 15.11.2008]


Analyse des Ergebnisberichts der NKV-Berechnung

Im Rahmen der im Anschluss an die Landesplanerische Feststellung erfolgten Linienbestimmung der A 39 durch das Bundesverkehrsministerium erfolgte im Juli 2008 die Bestimmung eines NKV für das Gesamtprojekt VUNO und den drei Teilprojekten

  • A 14,
  • A 39 mit 16 km westlicher B 190n
  • restliche B 190n

wobei im Gesamtprojekt noch kleine Teilprojekte B 71 und B189 enthalten sind, deren Zahlen nicht aufgeschlüsselt sind.


Ergebnisbericht der NKV-Bestimmung durch die Ingenieurgrupppe IVV, Aachen (Achtung: 7,2 MB groß)


Die Zahlen dieses Ergebnisberichts sind teilweise unplausibel in sich und im Vergleich mit den Zahlen der Untersuchung für den Bundesverkehrswegeplan 2003. Wir haben die Zahlen in zwei Tabellen zusammengestellt:

Vergleich VUNO alt - neu

Analyse VUNO 2008

Wen es interessiert: technische Grundlage beider Dokumente war diese Excel-Tabelle.


Die Hauptpunkte:

  • Der Vergleich der Kosten pro Kilometer zwischen A 14 und A 39 und der Kostensteigerungen von A 14 und A 39 im Vergleich zu 2003 ergeben nicht nachvollziehbare Unterschiede.
  • Der Annuitätenfaktor ist zu niedrig angesetzt. Warum ist er anders als 2003?
  • Die Zusammensetzung der "sonstigen Kosten" ist unklar.
  • Kosten und Nutzen der Teilprojekte B 189 und B 71 sind nicht aufgeführt, der Versuch einer Ermittlung durch Differenzbildung führt zu unplausiblen Zahlen.
  • Es ist unklar, wie der im Ergebnisbericht angegebene Preisindex für die Nutzenpositionen ermittelt und angewandt wurde.
  • Bei den Nutzenpositionen der A 39 erscheint der induzierte Verkehr zu gering, die Umwelteffekte dagegen zu hoch angesetzt.
  • Die Steigerung des Nutzens der A 14 im Vergleich zu 2003 ist nicht nachvollziehbar.


Aus dem Bundesverkehrsministerium gab es auf Anfrage keine Informationen, die zur Klärung dieser Fragen beitragen konnten:

Email-Wechsel bezüglich der benötigten Basisdaten


Wir konnten also nur mit den uns vorliegenden Daten des Ergebnisberichts arbeiten und haben folgende Anmerkungen zum Ergebnisbericht der NKV-Bestimmung:

Anmerkungen zur NKV-Bestimmung


Das im Ergebnisbericht genannte NKV für die A 39 von 2,78 ist zu hoch angesetzt. Realistischer ist ein NKV von deutlich unter 2, wahrscheinlich nahe 1 oder sogar unter 1.

Bundesrechnungshof benachrichtigt

Der Bundesrechnungshof wurde am 10.8.2009 über den mittlerweile fast ein Jahr alten NKV-Ergebnisbericht informiert.

Antwort-Email vom 11.8.2009 (mit Zitat der Benachrichtigungs-Email)

Aus dieser Email geht nicht hervor, wie lange die Bearbeitung dauern könnte.

Anfrage in Landtag

MdL Miriam Staudte (Die Grünen) hat am 6.8.2009 bezüglich des NKV-Ergebnisberichts eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Niedersächsische Landesregierung eingereicht. Dieser Antrag enthält im Wesentlichen die von uns erarbeiteten Fragen.

Kleine Anfrage vom 6.8.2009 an die Niedersächsische Landesregierung zur schriftlichen Beantwortung

Pressebericht (Landeszeitung 6.8.2009)

Antwort vom 16.9.2009 auf die Kleine Anfrage

Landtags-Ducksache

Die Anfrage wurde an die Bundestagsfraktion der Grünen weitergeleitet mit der Bitte, diese im Bundestag zu stellen.

Anfrage in Bundestag

Anfang November 2009 wurde von der Bundestagsfraktion der Grünen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung eingereicht. Am 30.11.2009 erreichte uns die Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium. Diese Antwort wirft weitere Fragen auf.

Anfrage im Landtag zu gestiegenen Kosten

Im August 2011 gab es von Frau Staudte und Herrn Hagenah eine weitere Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung zu Kostensteigerungen und Planungskosten:

Kleine Anfrage vom August 2011 an die Niedersächsische Landesregierung

Hier die Antwort:

Antwort vom September 2011

Pressebericht (Landeszeitung 20.9.2011)

Das Land Niedersachsen zeigt sich also weiterhin stur, obwohl aus dem Bundesverkehrsministerium mittlerweile durchgesichkert ist, dass der Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 die Priorität auf Instandhaltung und Sanierung vorhandener Verkehrswege setzen wird, und nicht auf Neubau, siehe Pressebericht (Landeszeitung 10.9.2011)

Nun wurde also wieder bei der Bundesregierung angefragt: Kleine Anfrage vom Mai 2012 an die Bundesregierung

Die Antwort wird demnächst | hier veröffentlicht.

Weblinks