Luftverunreinigungen

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Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.

Feinstaub

Basiswissen

Feinstaub & A 39

Zur Feinstaub-Problematik nimmt die Planungsbehörde auf der Basis der von ihnen durchgeführten Modellrechnungen wie folgt Stellung:

Die Berechnungen ... haben ... in geringem Umfang Konflikte der Variante GP 2-5/1 und GP 2-5/2 mit den geltenden Grenzwerten der 22. BImSchV ermittelt.

Die Vorbelastung mit Feinstaub liegt derzeit bei ca. 20 μg/m³ im Jahresmittel. Mit Variante GP 2-5/2 erhöht sich die Belastung an der autobahnnächsten Bebauung von Moorfeld im Jahr 2015 auf bis zu 31 μg/m³ im Jahresmittel und nähert sich somit dem Grenzwert von 40 μg/m³ nach 22. BImSchV. Bei Variante GP 2-5/1 wurden bis zu 30 μg/m³ im Jahresmittel an der autobahnnächsten Bebauung im Südwesten von Moorfeld ermittelt. Es sind jedoch keine Gebäude von Überschreitungen des Jahresmittel-Grenzwertes betroffen. Eine Überschreitung des Kurzzeitgrenzwertes von 50 μg/m³ als Tagesmittelwert für PM10-Konzentrationen an mehr als 35 Tagen im Jahr ist nach derzeitigen konservativen Berechnungen jedoch bei beiden Varianten nicht auszuschließen.

Stickoxide

Für die Stickoxide liegt die Vorbelastung derzeit ebenfalls bei ca. 20 μg/m³ im Jahresmittel. Auch hier ergibt sich durch die Variante GP 2-5/2 ein Anstieg der Belastung, so dass sich für einige autobahnnahe Gebäude eine Belastung knapp unterhalb des Grenzwertes von 40 μg/m³ ergibt. An einem Gebäude ist mit bis zu 42 μg/m³ im Jahresmittel eine geringfügige Überschreitung des Grenzwertes im Jahre 2015 möglich.