Linienbestimmung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die {{PAGENAME}} erfolgt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Grundlage der [[landesplanerische Feststellung|landesplanerischen Feststellung]], Zitat: ''...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr".'' <br>[[Presseberichte_November_2006#Landeszeitung_.C3.BCber_Investitionsrahmenplan|[LZ 29.11.06]]]
 
* Die {{PAGENAME}} erfolgt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Grundlage der [[landesplanerische Feststellung|landesplanerischen Feststellung]], Zitat: ''...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr".'' <br>[[Presseberichte_November_2006#Landeszeitung_.C3.BCber_Investitionsrahmenplan|[LZ 29.11.06]]]
  
* Gemäß [[Bundesfernstra%C3%9Fengesetz#.C2.A7_16_Planungen|§ 16 des Bundesfernstraßengesetzes]] ist nach erfolgter landesplanerischer Feststellung die{{mark|'''Bestimmung der [[Linienführung]]'''}} durch das BMVBS {{mark|innerhalb einer Frist von drei Monaten}}, d.h. gesetzeskonform bis zum 29. November 2007 abzuschließen. Nach Einschätzung von Niedersachsens Verkehrsminister [[Walter Hirche]] wird jedoch auch diese Frist nicht eingehalten werden: "''... voraussichtlich im Januar oder Februar 2008''" [[Presseberichte_Juli_2007#Landeszeitung_zum_Treffen_mit_Niedersachsens_Verkehrsminister_Walter_Hirche|[LZ vom 10.07.07]]] und (nach unserer Einschätzung) bis zum Abschluss der [[Landtagswahl]]en verzögert werden.
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* Gemäß [[Bundesfernstra%C3%9Fengesetz#.C2.A7_16_Planungen|§ 16 des Bundesfernstraßengesetzes]] ist nach erfolgter landesplanerischer Feststellung die {{mark|'''Bestimmung der [[Linienführung]]'''}} durch das BMVBS {{mark|innerhalb einer Frist von drei Monaten}}, d.h. gesetzeskonform bis zum 29. November 2007 abzuschließen. Nach Einschätzung von Niedersachsens Verkehrsminister [[Walter Hirche]] wird jedoch auch diese Frist nicht eingehalten werden: "''... voraussichtlich im Januar oder Februar 2008''" [[Presseberichte_Juli_2007#Landeszeitung_zum_Treffen_mit_Niedersachsens_Verkehrsminister_Walter_Hirche|[LZ vom 10.07.07]]] und (nach unserer Einschätzung) bis zum Abschluss der [[Landtagswahl]]en verzögert werden.
  
 
* Im einfachsten Fall entspricht die festgelegte [[Linienführung]] der vorab formulierten [[Vorzugsvariante]], falls die im [[Raumordnungsverfahren]] eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden keine Neubewertung als Konsequenz hatte.
 
* Im einfachsten Fall entspricht die festgelegte [[Linienführung]] der vorab formulierten [[Vorzugsvariante]], falls die im [[Raumordnungsverfahren]] eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden keine Neubewertung als Konsequenz hatte.

Version vom 31. Oktober 2007, 01:03 Uhr

Die Linienbestimmung ist ein wesentlicher Schritt im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn zwischen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren.

  • Die Linienbestimmung erfolgt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Grundlage der landesplanerischen Feststellung, Zitat: ...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr".
    [LZ 29.11.06]
  • Gemäß § 16 des Bundesfernstraßengesetzes ist nach erfolgter landesplanerischer Feststellung die Bestimmung der Linienführung durch das BMVBS innerhalb einer Frist von drei Monaten, d.h. gesetzeskonform bis zum 29. November 2007 abzuschließen. Nach Einschätzung von Niedersachsens Verkehrsminister Walter Hirche wird jedoch auch diese Frist nicht eingehalten werden: "... voraussichtlich im Januar oder Februar 2008" [LZ vom 10.07.07] und (nach unserer Einschätzung) bis zum Abschluss der Landtagswahlen verzögert werden.
  • Die bestimmte Linienführung ist als Planungsentscheidung verbindlich für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung (Planfeststellungsverfahren). [1]