Linienbestimmung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß [[Bundesfernstra%C3%9Fengesetz#.C2.A7_16_Planungen|§ 16 des Bundesfernstraßengesetzes]] wird die am besten geeignete Linie (Variante) am Ende des [[Raumordnungsverfahren]]s landesplanerisch festgestellt und innerhalb einer Frist von drei Monaten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bestimmt. {{mark|Die bestimmte Linienführung ist}} als Planungsentscheidung {{mark|verbindlich}} für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung ([[Planfeststellungsverfahren]]). [http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C6620141_N6414294_L20_D0_I5213350.html]
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* Gemäß [[Bundesfernstra%C3%9Fengesetz#.C2.A7_16_Planungen|§ 16 des Bundesfernstraßengesetzes]] ist nach erfolgter landesplanerischer Feststellung die{{mark|'''Bestimmung der [[Linienführung]]'''}} durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS){{mark|innerhalb einer Frist von drei Monaten}}, d.h. gesetzeskonform bis zum 29. November 2007 abzuschließen. Nach Einschätzung von Niedersachsens Verkehrsminister [[Walter Hirche]] wird jedoch auch diese Frist nicht eingehalten werden: "''...voraussichtlich im Januar oder Februar 2008''" [[Presseberichte_Juli_2007#Landeszeitung_zum_Treffen_mit_Niedersachsens_Verkehrsminister_Walter_Hirche|[LZ vom 10.07.07]]] und (nach unserer Einschätzung) bis zum Abschluss der [[Landtagswahl]]en verzögert werden.<br>Im einfachsten Fall entspricht die festgelegte [[Linienführung]] der vorab formulierten [[Vorzugsvariante]], falls die im Raumordnungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden keine Neubewertung als Konsequenz hatte.
 
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* Die bestimmte Linienführung ist als Planungsentscheidung {{mark|verbindlich}} für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung ([[Planfeststellungsverfahren]]). [http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C6620141_N6414294_L20_D0_I5213350.html]
Im einfachsten Fall entspricht die festgelegte Linienführung der vorab formulierten [[Vorzugsvariante]], falls die im [[Raumordnungsverfahren]] eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden keine Neubewertung als Konsequenz hatte.
 
  
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* Nach der '''[[Linienbestimmung]]''' erfolgt das [[Planfeststellungsverfahren]], weiterer Verlauf s. [[Planungsablauf für den Bau einer Autobahn]].
 
Für die geplante A 39 soll die Linienbestimmung Anfang 2008, also erst nach der Landtagswahl  erfolgen:
 
Für die geplante A 39 soll die Linienbestimmung Anfang 2008, also erst nach der Landtagswahl  erfolgen:
 
* ''...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr".'' <br>[[Presseberichte_November_2006#Landeszeitung_.C3.BCber_Investitionsrahmenplan|[LZ 29.11.06]]]
 
* ''...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr".'' <br>[[Presseberichte_November_2006#Landeszeitung_.C3.BCber_Investitionsrahmenplan|[LZ 29.11.06]]]
* ''...voraussichtlich im Januar oder Februar 2008.''<br>[[Presseberichte_Juli_2007#Landeszeitung_zum_Treffen_mit_Niedersachsens_Verkehrsminister_Walter_Hirche|[Aussage von Minister Hirche, LZ vom 10.07.07]]]
 
  
 
[[Kategorie:Autobahnplanung]]
 
[[Kategorie:Autobahnplanung]]

Version vom 4. Oktober 2007, 00:45 Uhr

Die Linienbestimmung ist ein wesentlicher Schritt im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.

  • Gemäß § 16 des Bundesfernstraßengesetzes ist nach erfolgter landesplanerischer Feststellung dieBestimmung der Linienführung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)innerhalb einer Frist von drei Monaten, d.h. gesetzeskonform bis zum 29. November 2007 abzuschließen. Nach Einschätzung von Niedersachsens Verkehrsminister Walter Hirche wird jedoch auch diese Frist nicht eingehalten werden: "...voraussichtlich im Januar oder Februar 2008" [LZ vom 10.07.07] und (nach unserer Einschätzung) bis zum Abschluss der Landtagswahlen verzögert werden.
    Im einfachsten Fall entspricht die festgelegte Linienführung der vorab formulierten Vorzugsvariante, falls die im Raumordnungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Behörden keine Neubewertung als Konsequenz hatte.
  • Die bestimmte Linienführung ist als Planungsentscheidung verbindlich für alle öffentlichen Planungsträger und für die weitere Entwurfsbearbeitung (Planfeststellungsverfahren). [1]

Für die geplante A 39 soll die Linienbestimmung Anfang 2008, also erst nach der Landtagswahl erfolgen:

  • ...werden die Unterlagen zum Bundesverkehrsministerium nach Berlin geschickt. Dort erfolgt bis Ende 2007 die Linienbestimmung - im Planungsmaßstab 1:25 000. Manthey: "Dann können sich immer noch Abweichungen von 100 bis 200 Metern ergeben - aber nicht nahe bebauter Flächen". Allerdings: "Andere Trassen spielen dann keine Rolle mehr".
    [LZ 29.11.06]