Lärm

Aus Wiki der BI Luene-Moorfeld
Version vom 26. April 2011, 22:32 Uhr von Volker (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Laermschutz.jpg

Laermkarte Legende.jpg
Auszug aus der Lärmkarte des Landes Niedersachsen [1].
Die Karte basiert auf den Zählungen und Berechnungen aus dem Jahr 2005.

Das Thema Lärm ist eins der zentralen Themen, die uns hier in Moorfeld beschäftigen. Erschreckend ist die Tatsache, dass Grenzwerte auf Basis von durchschnittlichen Jahres-Lärmwerten ermittelt werden. Bezogen auf die Temperatur hahen wir in Lüneburg ca. 9 Grad durchschnittliche Jahrestemperatur - die 35 Grad im Sommer und -20 Grad im letzen Winter sind da auch schon drin. Temperatur kann man allerdings messen, Geräusche zu messen ist da schon wesentlich komplizierter. Um die nicht so triviale Berechnung ein wenig besser zu verstehen habe ich diesen sehr interressanten Link http://www.dalaerm.de des Deutschen Arbeitsrings für Lärmbekämpfung gefunden. Man beachte auch den db-Rechner unter dem gleichnamigen Menüpunkt.

Leserbrief in der LZ zum Thema

2006-04-15-landeszeitung-02.gif

Die Maßeinheit für Lärm

Lärm wird Dezibel gemessen. Um dem Frequenzgang des menschlichen Gehörs zu berücksichtigen, werden Bewertungsfilter verwendet. Auf dem Gebiet des Lärmschutzes wird die A-Bewertung verwendet, daher die Abkürzung db(A).

Es handelt sich um eine logarithmische Skala, ein Dezibel ist ein zehntel Bel.
Die Wahrnehmbarkeitsschwelle ist als ein Schalldruck von 1 definiert, was log(1) = 0 Bel = 0 dB entspricht.
Man errechnet für den doppelten Schalldruck: log(2) Bel = 10 · log(2) dB = 3 dB

Verdoppelt man den Schalldruck beispielsweise ausgehend von 60 dB, erhält man:
10 · log(2 · 10 ( 60 : 10 ) ) dB = 10 · log(2 · 10 6) dB = 10 · log(2000000) dB = 10 · 6,3 dB = 63 dB.

Der von einer Straße abgegebene Lärmpegel erhöht sich also bei Verdoppelung des Verkehrs um ca. 3 dB(A), der Höreindruck ist aber nicht doppelt so laut, sondern nur etwas lauter. Erst eine verzehnfachung des Verkehrs und damit eine Änderung des Lärm-Pegels um 10 dB(A) bewirkt einen doppelt hohen Lautstärke-Eindruck.

Grenzwerte für Lärm

Lärmgrenzwerte beziehen sich auf Mittelungspegel am Tag (6:00 Uhr - 22:00 Uhr) und in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr). Spitzenwerte wirken sich zwar auf den mittleren Lärmpegel aus, werden aber durch längere leisere Zeiträume kompensiert.
Die laut 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) gültigen Lärm-Grenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete betragen 59 dB(A) tagsüber und 49 dB(A) nachts.

Die Lärmwerte werden grundsätzlich nicht gemessen, sondern aus Verkehrszahlen, Verkehrs-Zusammensetzung (LKW-Anteil) und Topologie (Höhenprofile von Landschaft, der Gebäuden, Lärmschutzwällen und -wänden) errechnet.
Die Berechnungsvorschrift findet sich in Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV.

Die Lüneburger Ostumgehung im Bereich Moorfeld

Schalltechnische Untersuchung aus dem Planfeststellungsverfahren der Ostumgehung von 1981:
Im Bebauungsplan ist Moorfeld als reines und allgemeines Wohngebiet, sowie als Kleinsiedlungsgebiet eingestuft. Damit galten die Lärm-Immissions-Grenzwert von 60 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts. In allgemeinen Wohngebieten galten Grenzwerte von 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts.

Die heutigen Berechnungsvorschriften sind etwas genauer als die damaligen. Die damaligen Grenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete sowie für Kleinsiedlungsgebiete entsprechen heute 62 dB(A) tagsüber und 52 dB(A) nachts.

Laut Information des Hamburger Rechtsanwalts Günther bei der Informationsveranstaltung im Erbstorfer Restaurant "Lim's" am 20.2.2009 billigen Gerichte eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte von bis zu 2,1 dB(A). Wenn es lauter ist, muss durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der damaligen Grenzwerte sichergestellt werden. Wenn es mehr als 3 dB(A) lauter ist, muss der Lärm sogar auf das Niveau abgesenkt werden, das für heutige Straßen-Neubauten gilt.
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.3.2007 liegt die Grenze bei 3 dB(A) über dem "damaligen, nach methodisch korrekter Prognose zu erwarteten Beurteilungspegel", bei "Überschreitung der so genannten enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle" auch niedriger. Nach dem Urteil ist bei der Dimensionierung nachträglicher Lärmschutzmaßnahmen grundsätzlich das aktuell gültige Recht anzuwenden.

Verkehrsstärke

Bei der Angabe von Verkehrszahlen gibt es zwei Kenngrößen:
DTV: durchschnittliche täglicher Verkehrsstärke
DTVW: durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke

Bei Lärmberechnungen gemäß Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV wird wie oben erwähnt zwischen Tag (6:00 Uhr - 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) unterschieden, dabei aber nicht ein durchschnittlicher Werktag betrachtet, sondern der Durchschnitt über alle Tage betrachtet.
Bei den Lärmberechnungen im Planfeststellungsverfahren für die Lüneburger Ostumgehung 1981 wurde von einer DTV von 15000 Kfz/Tag ausgegangen. Bei dieser Verkehrsstärke und den damals realisierten Lärmschutzmaßnahmen wurde den Berechnungen zu Folge die damaligen Grenzwerte eingehalten.
Bei einer Verkehrszählung des Landes Niedersachsen wurde 2005 auf der Lüneburger Ostumgehung zwischen B 216 (Dahlenburger Landstraße) und K 53 (Erbstorfer Landstraße) eine DTV von 37200 Kfz/Tag, zwischen K 53 und B 209 (Adendorf) eine DTV von 40600 Kfz/Tag gezählt.
2008 wurden durch das Land Niedersachsen Lärmkarten veröffentlicht, die auf den Zahlen von 2005 basierten. Die Stadt Lüneburg kritisierte, dass nicht die bereits vorhandenen Berechnungen mit Daten aus dem Jahr 2007 verwendet wurden.

Pressebericht (Landeszeitung 6.5.2008)

Die Zahlen von 2007 liegen der Stadt Lüneburg angeblich vor, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erklärte jedoch, 2007 hätte es nur eine eintägige Plattenzählung in eine Richtung gegeben, die der Geschwindigkeitsüberprüfung diente und für Lärmberechnungen keine Aussagekraft besäße.

Hier der Emailwechsel mit dem Versuch, die Verkehrszahlen von 2007 zu erfragen.

Die Tischvorlage zur Projektkonferenz A 39 - Abschnitt 1 vom 22.1.2009 in Lüneburg nennt zwischen K 53 und B 209 für 2005 eine DTV von 43000 Kfz/Tag, zwischen K 53 und der Anschlussstelle Bleckeder Landstraße 42000 Kfz/Tag.
Eine zusätzliche Zählung im September 2008, im Bereich Moorfeld ergab eine DTV von 37941 Kfz/Tag. Es wurde aber nicht verraten, ob zwischen den Anschlussstellen Adendorf und Ebensberg oder zwischen den Anschlussstellen Ebensberg und Stadtkoppel gezählt wurde.

Lärmwerte

Laut Mitteilung der Stadt Lüneburg (die Zahlen wurden durch Politiker des Lüneburger Stadtrates an die BI Lüne-Moorfeld übermittelt) betragen die aktuellen Lärmwerte im Bereich Moorfeld (berechnet aus einer Verkehrszählung im September 2008) 69,4 dB(A) tagsüber und 62 dB(A) nachts.
Laut Mitteilung des Leiters der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Herrn Möller, gegenüber der Lüneburger Landeszeitung betragen die Lärmwerte in Moorfeld aktuell (LZ, 13.6.2009) 72,3 dB(A) tagsüber und 65,8 dB(A) nachts.
Hierbei handelt es sich um die Emissionspegel direkt an der Straße, nicht um die durch Lärmschutzmaßnahmen geminderten grenzwertrelevanten Mittelungspegel im Wohngebiet.
Die Lärmkarten des Landes Niedersachsen weisen für die Ostumgehung einen Emmisionspegel von mehr als 75 db(A) aus (siehe Lärmkarte ganz oben).
Die im Planfeststellungsverfahren von 1981 für das Jahr 2000 prognostizierten Emissonspegel im Bereich Moorfeld betrugen 69,4 dB(A) tagsüber und 62 dB(A) nachts. Damals wurden dann die Lärmschutzwälle so dimensioniert, dass an den meisten Wohnhäusern die Grenzwerte von 60/50 dB(A) eingehalten wurden. Einige Häuser bekamen zusätzlich passiven Schallschutz (siehe Planfeststellungsbeschluss Abschnitt 1 der Ostumgehung).

Offenporiger Asphalt

Bei der Sanierung der Fahrbahnoberfläche der Lüneburger sogenannten Ostumgehung im Bereich Moorfeld in Richtung Süden im Juli 2009 wurde offenporiger Asphalt verwendet. Laut Umweltbundesamt reduziert dieser Asphalt den Lärm um etwa 7 dB(A) (hier lesen). Die Poren setzen sich aber nach einiger Zeit zu, die Dämpungswirkung lässt nach. Laut Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV sind für dauerhaft wirksamen offenporigen Asphalt 3 dB(A) anzurechnen. Aufgrund der inzwischen erfolgten technischen Entwicklung der Straßenbeläge dürfen heute laut einem Rundschreiben des Bundesverkehrsministriums für 8 Jahre 5 dB(A) angerechnet werden.
Da offenporiger Asphalt auf der Lüneburger Ostumgehung im Bereich Moorfeld im Juli 2009 nur in einer Fahrtrichtung aufgetragen wurde, liegt die Lärmreduzierung bei deutlich weniger als 3 dB(A).

Planfeststellungsverfahren

Durch den Landkreis Lüneburg wurde ein Planfeststellungsverfahren für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen an der Lüneburger Ostumgehung im Bereich Moorfeld eingeleitet. Die Planfeststellungsunterlagen wurden im August 2009 für vier Wochen in Bereich Umwelt der Stadt Lüneburg öffentlich ausgelegt:

1. Erläuterungsbericht

2. Liste der Grenzwertüberschreitungen

3. Prognose 2015

4. Berechnung West

5. Berechnung Ost

6. Anliegerplan

Außerdem gab es in den Planungsunterlagen

  • ein Inhaltsverzeichnis
  • Ein zweiseitiges Merkblatt mit den gesetzlichen Hintergründen
  • Eine Übersichts-Karte
  • Eine Liste mit allen Messpunkten, auch ohne Grenzwertüberschreitungen (ca. 20 Seiten, die Einträge daraus mit Grenzwertüberschreitungen sind oben unter Punkt 2 aufgeführt.)


Gegen diese Pläne konnten bis zum 16. September 2009 Einwendungen erhoben werden.

Einwendung von Volker Constien

Stellungnahme des Landkreises Lüneburg

Am 24.02.2010 fand ein Erörterungstermin statt, siehe Pressemeldung

Tempo 80 auf der Ostumgehung?

Auf Antrag des Kreistags befasst sich der Verkehrsausschuss des Rates der Hansestadt Lüneburg mit dem Thema "Tempo 80 auf der Ostumgehung". Die Stadt hat dazu vorab Stellungnahmen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Polizei eingeholt. Näheres (auch Links zur Vorlage und zu den Stellungnahmen) in der Pressemeldung.


Planfeststellung

Im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss wurde vor allem zu dem Kritikpunkt des unzureichenden Prognosehorizonts (2015) das Zugeständnis gemacht, dass in dem Fall, dass der Bau der A39 bis zum 30.6.2015 nicht begonnen wurde, eine neue Untersuchung mit dem Prognosehorizont 2025 vorgelegt wird.

In Absprache mit Rechtsanwalt Günter wurde auf eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss verzichtet, so dass die beschlossenen Maßnahmen zügig umgesetzt werden können (siehe Pressemeldung).

Weblinks