Lärm: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der BI Luene-Moorfeld
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Lüneburger Ostumgehung im Bereich Moorfeld)
Zeile 35: Zeile 35:
 
Die heutigen Berechnungsvorschriften sind etwas genauer als die damaligen. Die damaligen Grenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete sowie für Kleinsiedlungsgebiete entsprechen heute 62 dB(A) tagsüber und 52 dB(A) nachts.<br>
 
Die heutigen Berechnungsvorschriften sind etwas genauer als die damaligen. Die damaligen Grenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete sowie für Kleinsiedlungsgebiete entsprechen heute 62 dB(A) tagsüber und 52 dB(A) nachts.<br>
  
Laut Information des Hamburger Rechtsanwalts Günther bei der Informationsveranstaltung im Erbstorfer Restaurant "Lim's" am 20.2.2009 billigen Gerichte eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte von bis zu 2,1 dB(A). Wenn es lauter ist, muss durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der damaligen Grenzwerte sichergestellt werden. Wenn es mehr als 6<b>(?)</b> dB(A) lauter ist, muss der Lärm sogar auf das Niveau abgesenkt werden, das für heutige Straßen-Neubauten gilt.<br>
+
Laut Information des Hamburger Rechtsanwalts Günther bei der Informationsveranstaltung im Erbstorfer Restaurant "Lim's" am 20.2.2009 billigen Gerichte eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte von bis zu 2,1 dB(A). Wenn es lauter ist, muss durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der damaligen Grenzwerte sichergestellt werden. Wenn es mehr als 3<b>(?)</b> dB(A) lauter ist, muss der Lärm sogar auf das Niveau abgesenkt werden, das für heutige Straßen-Neubauten gilt.<br>
 
Im [[Media:BVG_Urteil_2007_03_07.pdf|Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.3.2007]] liegt die Grenze bei 3 dB(A) über dem "damaligen, nach methodisch korrekter Prognose zu erwarteten Beurteilungspegel", bei "Überschreitung der so genannten enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle" auch niedriger. Nach dem Urteil ist bei der Dimensionierung nachträglicher Lärmschutzmaßnahmen grundsätzlich das aktuell gültige Recht anzuwenden.<br>
 
Im [[Media:BVG_Urteil_2007_03_07.pdf|Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.3.2007]] liegt die Grenze bei 3 dB(A) über dem "damaligen, nach methodisch korrekter Prognose zu erwarteten Beurteilungspegel", bei "Überschreitung der so genannten enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle" auch niedriger. Nach dem Urteil ist bei der Dimensionierung nachträglicher Lärmschutzmaßnahmen grundsätzlich das aktuell gültige Recht anzuwenden.<br>
  
Zeile 44: Zeile 44:
  
 
Bei Lärmberechnungen gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/anlage_1_8.html Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV] wird wie oben erwähnt zwischen Tag (6:00 Uhr - 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) unterschieden, dabei aber nicht ein durchschnittlicher Werktag betrachtet, sondern der Durchschnitt über alle Tage betrachtet. <br>
 
Bei Lärmberechnungen gemäß [http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/anlage_1_8.html Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV] wird wie oben erwähnt zwischen Tag (6:00 Uhr - 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) unterschieden, dabei aber nicht ein durchschnittlicher Werktag betrachtet, sondern der Durchschnitt über alle Tage betrachtet. <br>
Bei den Lärmberechnungen im Planfeststellungsverfahren für die Lüneburger Ostumgehung 1981 wurde von einer DTV (oder DTVW?) von 15000 Kfz/Tag ausgegangen. Bei dieser Verkehrsstärke wurde den Berechnungen zu Folge die damaligen Grenzwerte eingehalten.<br>
+
Bei den Lärmberechnungen im Planfeststellungsverfahren für die Lüneburger Ostumgehung 1981 wurde von einer DTV (oder DTVW?) von 15000 Kfz/Tag ausgegangen. Bei dieser Verkehrsstärke und den damals realisierten Lärmschutzmaßnahmen wurde den Berechnungen zu Folge die damaligen Grenzwerte eingehalten.<br>
 
Bei einer Verkehrszählung des Landes Niedersachsen wurde 2005 auf der Lüneburger Ostumgehung  zwischen B 216 (Dahlenburger Landstraße) und K 53 (Erbstorfer Landstraße) eine DTV von 37200 Kfz/Tag, zwischen K 53 und B 209 (Adendorf) eine DTV von 40600 Kfz/Tag gezählt. <br>
 
Bei einer Verkehrszählung des Landes Niedersachsen wurde 2005 auf der Lüneburger Ostumgehung  zwischen B 216 (Dahlenburger Landstraße) und K 53 (Erbstorfer Landstraße) eine DTV von 37200 Kfz/Tag, zwischen K 53 und B 209 (Adendorf) eine DTV von 40600 Kfz/Tag gezählt. <br>
Die [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C52964104_L20.pdf Tischvorlage zur Projektkonferenz] A 39 - [http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C52960637_N9684233_L20_D0_I5213350 Abschnitt 1] vom 22.1.2009 in Lüneburg nennt zwischen K 53 und B 209 für 2005 eine DTV von 43000 Kfz/Tag.
+
Die [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C52964104_L20.pdf Tischvorlage zur Projektkonferenz] A 39 - [http://www.strassenbau.niedersachsen.de/master/C52960637_N9684233_L20_D0_I5213350 Abschnitt 1] vom 22.1.2009 in Lüneburg nennt zwischen K 53 und B 209 für 2005 eine DTV von 43000 Kfz/Tag.<br>
Laut Mitteilung der Stadt Lüneburg (die Zahlen wurden durch Politiker des Lüneburger Stadtrates an die BI Lüne-Moorfeld übermittelt) betragen die aktuellen Lärmwerte im Bereich Moorfeld (berechnet aus einer Verkehrszählung im September 2008) 69,4 dB(A) tagsüber und 62<b>(?)</b> dB(A) nachts.<br>
+
Eine zusätzliche Zählung 2008 im Bereich Moorfeld ergab eine DTV von 37000 Kfz/Tag.
  
 
==Lärmwerte==
 
==Lärmwerte==
 +
Laut Mitteilung der Stadt Lüneburg (die Zahlen wurden durch Politiker des Lüneburger Stadtrates an die BI Lüne-Moorfeld übermittelt) betragen die aktuellen Lärmwerte im Bereich Moorfeld (berechnet aus einer Verkehrszählung im September 2008) 69,4 dB(A) tagsüber und 62 dB(A) nachts.<br>
 
Laut Mitteilung des Leiters der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Herrn Möller, gegenüber der Lüneburger Landeszeitung betragen die Lärmwerte in Moorfeld aktuell  
 
Laut Mitteilung des Leiters der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Herrn Möller, gegenüber der Lüneburger Landeszeitung betragen die Lärmwerte in Moorfeld aktuell  
 
[[Presseberichte_Juni_2009#Landeszeitung_zur_L.C3.A4rmsanierung_f.C3.BCr_die_Ostumgehung_im_Bereich_Moorfeld|(LZ, 13.6.2009)]] 72,3 dB(A) tagsüber und 65,8 dB(A) nachts.<br>
 
[[Presseberichte_Juni_2009#Landeszeitung_zur_L.C3.A4rmsanierung_f.C3.BCr_die_Ostumgehung_im_Bereich_Moorfeld|(LZ, 13.6.2009)]] 72,3 dB(A) tagsüber und 65,8 dB(A) nachts.<br>
 +
Hierbei handelt es sich um die Emissionspegel direkt an der Straße, nicht um die durch Lärmschutzmaßnahmen geminderten grenzwertrelevanten Mittelungspegel im Wohngebiet.
 +
Die im Planfeststellungsverfahren von 1981 für das Jahr 2000 prognostizierten Emissonspegel im Bereich Moorfeld betrugen 69,4 dB(A) tagsüber und 62 dB(A) nachts. Damals wurden dann die Lärmschutzwälle so dimensioniert, dass an den meisten Wohnhäusern die Grenzwerte von 60/50 dB(A) eingehalten wurden. Einige Häuser bekamen zusätzlich passiven Schallschutz (siehe [[Ostumgehung#Planung_der_sogenannten_Ostumgehung|Planfeststellungsbeschluss Abschnitt 1 der Ostumgehung]]).
  
 
==Offenporiger Asphalt==
 
==Offenporiger Asphalt==

Version vom 19. August 2009, 09:32 Uhr

Laermschutz.jpg

Laermkarte Legende.jpg
Auszug aus der Lärmkarte des Landes Niedersachsen [1].
Die Karte basiert noch auf den veralteten Berechnungen aus dem Jahr 2005 (vorhanden: 2007).

Das Thema Lärm ist eins der zentralen Themen, die uns hier in Moorfeld beschäftigen. Erschreckend ist die Tatsache, dass Grenzwerte auf Basis von durchschnittlichen Jahres-Lärmwerten ermittelt werden. Bezogen auf die Temperatur hahen wir in Lüneburg ca. 9 Grad durchschnittliche Jahrestemperatur - die 35 Grad im Sommer und -20 Grad im letzen Winter sind da auch schon drin. Temperatur kann man allerdings messen, Geräusche zu messen ist da schon wesentlich komplizierter. Um die nicht so triviale Berechnung ein wenig besser zu verstehen habe ich diesen sehr interressanten Link http://www.dalaerm.de des Deutschen Arbeitsrings für Lärmbekämpfung gefunden. Man beachte auch den db-Rechner unter dem gleichnamigen Menüpunkt.

Leserbrief in der LZ zum Thema

2006-04-15-landeszeitung-02.gif

Die Maßeinheit für Lärm

Lärm wird Dezibel gemessen. Um dem Frequenzgang des menschlichen Gehörs zu berücksichtigen, werden Bewertungsfilter verwendet. Auf dem Gebiet des Lärmschutzes wird die A-Bewertung verwendet, daher die Abkürzung db(A).

Es handelt sich um eine logarithmische Skala, ein Dezibel ist ein zehntel Bel.
Die Wahrnehmbarkeitsschwelle ist als ein Schalldruck von 1 definiert, was log(1) = 0 Bel = 0 dB entspricht.
Man errechnet für den doppelten Schalldruck: log(2) Bel = 10 · log(2) dB = 3 dB

Verdoppelt man den Schalldruck beispielsweise ausgehend von 60 dB, erhält man:
10 · log(2 · 10 ( 60 : 10 ) ) dB = 10 · log(2 · 10 6) dB = 10 · log(2000000) dB = 10 · 6,3 dB = 63 dB.

Der von einer Straße abgegebene Lärmpegel erhöht sich also bei Verdoppelung des Verkehrs um ca. 3 dB(A), der Höreindruck ist aber nicht doppelt so laut, sondern nur etwas lauter. Erst eine verzehnfachung des Verkehrs und damit eine Änderung des Lärm-Pegels um 10 dB(A) bewirkt einen doppelt hohen Lautstärke-Eindruck.

Grenzwerte für Lärm

Lärmgrenzwerte beziehen sich auf Mittelungspegel am Tag (6:00 Uhr - 22:00 Uhr) und in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr). Spitzenwerte wirken sich zwar auf den mittleren Lärmpegel aus, werden aber durch längere leisere Zeiträume kompensiert.
Die laut 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) gültigen Lärm-Grenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete betragen 59 dB(A) tagsüber und 49 dB(A) nachts.

Die Lärmwerte werden grundsätzlich nicht gemessen, sondern aus Verkehrszahlen, Verkehrs-Zusammensetzung (LKW-Anteil) und Topologie (Höhenprofile von Landschaft, der Gebäuden, Lärmschutzwällen und -wänden) errechnet.
Die Berechnungsvorschrift findet sich im Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV.

Die Lüneburger Ostumgehung im Bereich Moorfeld

Schalltechnische Untersuchung aus dem Planfeststellungsverfahren der Ostumgehung von 1981:
Im Bebauungsplan ist Moorfeld als reines und allgemeines Wohngebiet, sowie als Kleinsiedlungsgebiet eingestuft. Damit galten die Lärm-Immissions-Grenzwert von 60 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts. In allgemeinen Wohngebieten galten Grenzwerte von 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts.

Die heutigen Berechnungsvorschriften sind etwas genauer als die damaligen. Die damaligen Grenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete sowie für Kleinsiedlungsgebiete entsprechen heute 62 dB(A) tagsüber und 52 dB(A) nachts.

Laut Information des Hamburger Rechtsanwalts Günther bei der Informationsveranstaltung im Erbstorfer Restaurant "Lim's" am 20.2.2009 billigen Gerichte eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte von bis zu 2,1 dB(A). Wenn es lauter ist, muss durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der damaligen Grenzwerte sichergestellt werden. Wenn es mehr als 3(?) dB(A) lauter ist, muss der Lärm sogar auf das Niveau abgesenkt werden, das für heutige Straßen-Neubauten gilt.
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.3.2007 liegt die Grenze bei 3 dB(A) über dem "damaligen, nach methodisch korrekter Prognose zu erwarteten Beurteilungspegel", bei "Überschreitung der so genannten enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle" auch niedriger. Nach dem Urteil ist bei der Dimensionierung nachträglicher Lärmschutzmaßnahmen grundsätzlich das aktuell gültige Recht anzuwenden.

Verkehrsstärke

Bei der Angabe von Verkehrszahlen gibt es zwei Kenngrößen:
DTV: durchschnittliche täglicher Verkehrsstärke
DTVW: durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke

Bei Lärmberechnungen gemäß Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV wird wie oben erwähnt zwischen Tag (6:00 Uhr - 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) unterschieden, dabei aber nicht ein durchschnittlicher Werktag betrachtet, sondern der Durchschnitt über alle Tage betrachtet.
Bei den Lärmberechnungen im Planfeststellungsverfahren für die Lüneburger Ostumgehung 1981 wurde von einer DTV (oder DTVW?) von 15000 Kfz/Tag ausgegangen. Bei dieser Verkehrsstärke und den damals realisierten Lärmschutzmaßnahmen wurde den Berechnungen zu Folge die damaligen Grenzwerte eingehalten.
Bei einer Verkehrszählung des Landes Niedersachsen wurde 2005 auf der Lüneburger Ostumgehung zwischen B 216 (Dahlenburger Landstraße) und K 53 (Erbstorfer Landstraße) eine DTV von 37200 Kfz/Tag, zwischen K 53 und B 209 (Adendorf) eine DTV von 40600 Kfz/Tag gezählt.
Die Tischvorlage zur Projektkonferenz A 39 - Abschnitt 1 vom 22.1.2009 in Lüneburg nennt zwischen K 53 und B 209 für 2005 eine DTV von 43000 Kfz/Tag.
Eine zusätzliche Zählung 2008 im Bereich Moorfeld ergab eine DTV von 37000 Kfz/Tag.

Lärmwerte

Laut Mitteilung der Stadt Lüneburg (die Zahlen wurden durch Politiker des Lüneburger Stadtrates an die BI Lüne-Moorfeld übermittelt) betragen die aktuellen Lärmwerte im Bereich Moorfeld (berechnet aus einer Verkehrszählung im September 2008) 69,4 dB(A) tagsüber und 62 dB(A) nachts.
Laut Mitteilung des Leiters der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Herrn Möller, gegenüber der Lüneburger Landeszeitung betragen die Lärmwerte in Moorfeld aktuell (LZ, 13.6.2009) 72,3 dB(A) tagsüber und 65,8 dB(A) nachts.
Hierbei handelt es sich um die Emissionspegel direkt an der Straße, nicht um die durch Lärmschutzmaßnahmen geminderten grenzwertrelevanten Mittelungspegel im Wohngebiet. Die im Planfeststellungsverfahren von 1981 für das Jahr 2000 prognostizierten Emissonspegel im Bereich Moorfeld betrugen 69,4 dB(A) tagsüber und 62 dB(A) nachts. Damals wurden dann die Lärmschutzwälle so dimensioniert, dass an den meisten Wohnhäusern die Grenzwerte von 60/50 dB(A) eingehalten wurden. Einige Häuser bekamen zusätzlich passiven Schallschutz (siehe Planfeststellungsbeschluss Abschnitt 1 der Ostumgehung).

Offenporiger Asphalt

Bei der Sanierung der Fahrbahnoberfläche der Lüneburger sogenannten Ostumgehung im Bereich Moorfeld in Richtung Süden wird offenporiger Asphalt verwendet. Laut Umweltbundesamt reduziert dieser Asphalt den Lärm um etwa 7 dB(A) (hier lesen). Die Poren setzen sich aber nach einiger Zeit zu, die Dämpungswirkung lässt nach. Laut Anlage 1 zu §3 der 16. BImSchV sind für dauerhaft wirksamen offenporigen Asphalt 3 dB(A) anzurechnen.
Da offenporiger Asphalt auf der Lüneburger Ostumgehung im Bereich Moorfeld im Juli 2009 nur in einer Fahrtrichtung aufgetragen wurde, liegt die Lärmreduzierung bei deutlich weniger als 3 dB(A).


Weblinks