Bundesverkehrswegeplan

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30 Jahre Autobahnplanung ohne neue Ideen?
Kartenausschnitt BMV-St B 10-NK 76/1, Stand: 01.01.1976.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist der Ausgangspunkt im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.

Seit Mitte der siebziger Jahre legt der Bund diesen "verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturplan" vor. Er legt die Dringlichkeit von Projekten fest, berücksichtigt die zur Verfügung stehenden Mittel und setzt damit Prioritäten für Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand, z. B. den Bau von Autobahnen.

Allerdings bedeutet die Aufnahme eines Projekts in den Bundesverkehrswegeplan nur, dass es gebaut werden kann, nicht, dass es gebaut werden muss.

Der vorige BVWP 2003 plante bis ins Jahr 2015. Mit dem "Investitionsrahmenplan" (IRP) wird die Grobplanung des BVWP als Fünfjahresplan konkretisiert, z. Zt. gilt der IRP 2006 - 2010. Der aktuelle BVWP 2030 aus dem Jahr 2016 plant bis 2030.

BVWP 2003: Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen

Teil des Bundesverkehrswegeplanes ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Er stellt den Bedarf fest für:

  • die Erweiterung von Bundesautobahnen
  • den Neubau von Bundesautobahnen
  • Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen einschließlich dem Bau von Ortsumgehungen

Die vorgenommene Feststellung des Bedarfs ist die Grundlage für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen. Sie ist verbindlich für die Linienbestimmung und die Planfeststellung.

Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt:

  • Vordringlicher Bedarf (VU = Überhang bzw. VN = Neue Vorhaben)
    Für diese Maßnahmen besteht für die Straßenbauverwaltung ein uneingeschränkter Planungsauftrag: Linienfestlegung, Detailplanung, Planfeststellung und Bauvorbereitung können eingeleitet oder weitergeführt werden.
  • Weiterer Bedarf (WB)
    Für Maßnahmen des "Weiteren Bedarfs" kann die Projektplanung in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen oder weiter betrieben werden.

Im Jahr 2010 fand eine Überprüfung des Bedarfsplans statt.

Ausbau der A 39 (Stand BVWP 2003)

Mit weiteren Überprüfungen im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen und Abstimmungen auf Ministerebene mit den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wurde letztlich die sogenannte "Hosenträgervariante", entwickelt. Sie besteht aus den folgenden Elementen:

  • A14 Magdeburg – Wittenberge – Schwerin
  • A39 Lüneburg – Wolfsburg
  • B190n als Verbindung der A14 und A39

Der Bundestag hat die "Hosenträgervariante" mit der Verabschiedung des 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes vom 4. Oktober 2004 in den "Vordringlichen Bedarf" des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen aufgenommen. [1]

Die Planung der A39 bleibt im Investitionsrahmenplan bis 2010 weitestgehend unberücksichtigt: Das umstrittene Teilstück von Wolfsburg nach Lüneburg fehlt gänzlich, eine Finanzierung der A39 ist damit bis zur IRP-Neuauflage im Jahr 2011 offen.

BVWP 2030

Der Referentenentwurf des BVWP 2030 mit seiner Übersicht seiner Straßenbau-Vorhaben von 2016 wurde nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung trotz zahlreicher gut argumentierter Einwände praktisch unverändert als BVWP 2030 verabschiedet.

Beispiele:

Leitfaden des BUND für Stellungnahmen

Gutachten RegioConsult im Auftrag der Grünen

Stellungnahm Volker Constien (BI Lüne-Moorfeld)

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